Wann trifft Sie die französische Verpackungs-REP?

Wer verpackte Produkte direkt an französische Haushalte liefert, gilt in Frankreich selbst als Producer und braucht eine eigene französische Lösung. Der deutsche Systemvertrag mit einem dualen System deckt nur den deutschen Markt ab; er entfaltet in Frankreich keine Wirkung. Alle Angaben in diesem Artikel prüfen wir gegen die offiziellen Quellen, Stand September 2026.

Der Producer-Begriff ist weit gefasst. Nach der Darstellung der ADEME gilt als Producer jedes Unternehmen, das REP-pflichtige Produkte einschließlich ihrer Verpackungen beruflich auf dem nationalen Markt in Verkehr bringt: Hersteller, Händler und Importeure gleichermaßen[1]. Für Haushaltsverpackungen nennt die Spartenseite ausdrücklich jeden, der seine Produkte beruflich verpackt oder verpacken lässt, sowie jeden Importeur verpackter Produkte[2]. Ein deutscher Webshop, der direkt an französische Endkunden versendet, erfüllt dieses Kriterium. Die grenzüberschreitende Vertretung ändert daran nichts: Die Artikel 44 und 45 der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) regeln die Registrierung von Herstellern und die Bestellung eines Bevollmächtigten[3], und seit dem 12. August 2026 verlangt Artikel 45 von einem Producer, der in dem Mitgliedstaat der erstmaligen Bereitstellung nicht niedergelassen ist, dort einen Bevollmächtigten zu bestellen. In Frankreich ist das der Mandataire, der Ihre REP-Pflichten für Sie erfüllt[1]. Wer Producer ist, entscheidet aber weiter die französische Definition: Ein Bevollmächtigter erfüllt Ihre Pflichten, er lässt sie nicht entfallen.

Marktplatzverkäufe sind gesondert zu betrachten. Eine Plattform im Sinne von Artikel L.541-10-9 des Code de l'environnement tritt für die Mengen, die sie für Dritte auf den Markt bringt, selbst in die Producer-Rolle, es sei denn, sie hat den Nachweis, dass diese Dritten ihre Pflichten erfüllt haben, also eine IDU für die betroffene Sparte besitzen[1]. Wenn Sie über eine Plattform verkaufen, klären Sie also früh, welche Rolle Sie selbst tragen und welche die Plattform übernimmt.

Anders liegt der Fall, wenn Sie an einen französischen gewerblichen Wiederverkäufer liefern. Eine pauschale Freistellung gibt es dafür nicht. Es folgt eine separate Rollen- und Verpackungsbewertung: Fällt die Verpackung beim Haushalt an oder im Gewerbe? Frankreich führt für jede REP-Sparte ein eigenes Verzeichnis mit Geltungsbereich und zugelassenen Systemen[4]. Für Verpackungen professioneller Nutzung ist die Zuordnung getrennt zu prüfen; welcher Sparte Ihre Verpackungen zufallen, entscheidet der Verwendungszweck und nicht der Kundentyp allein.

  • Verkaufskanal: eigener Shop, Marktplatz oder Handelspartner
  • Empfänger: privater Haushalt oder gewerblicher Wiederverkäufer
  • Rolle: wer bringt die Ware erstmals in Frankreich in Verkehr

Ist Ihre Rolle oder Ihr Lieferweg nicht eindeutig, fragen Sie eine ClearoSystems-Beratung an. Bringen Sie Ihre Vertriebswege und Verpackungsdaten mit, damit sich die Konstellation konkret prüfen lässt.

Citeo, ADEME und IDU erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Drei Namen, drei Aufgaben. Die ADEME, die französische Umweltagentur, vergibt seit dem 1. Januar 2022 für jede betroffene REP-Sparte genau einen Identifiant Unique (IDU); ein Producer hat also so viele IDU, wie Sparten für seine Produkte und deren Verpackungen einschlägig sind. Rechtsgrundlage ist Artikel L.541-10-13 des Code de l'environnement[5], eingeführt durch das AGEC-Gesetz. Die IDU belegt die Eintragung im Meldesystem SYDEREP[1].

Im Kollektivsystem übernimmt das zugelassene Rücknahmesystem, dem Sie beigetreten sind, die SYDEREP-Anmeldung und teilt Ihnen Ihre IDU mit. Eine eigene, individuelle Anmeldung ist nach Angabe der ADEME in diesem Fall nicht möglich; im individuellen System teilt die ADEME die IDU dem zugelassenen Producer direkt mit[1].

Citeo ist dabei nur eine Option. Für die Sparte Haushaltsverpackungen und Papiere (EMPAP) sind derzeit drei Rücknahmesysteme zugelassen: Adelphe, Citeo und Leko, jeweils für die laufende Zulassungsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029[2]. Die Sparten für Haushaltsverpackungen und grafische Papiere wurden durch das Gesetz Nr. 2023-305 vom 24. April 2023 zusammengeführt und haben seither ein gemeinsames Pflichtenheft (Arrêté vom 7. Dezember 2023)[6]; zusammengelegt arbeiten sie laut ADEME seit dem 1. Januar 2024[2].

AkteurRolle in der französischen Verpackungs-REP
ADEMEVergibt die IDU je Sparte und führt das Meldesystem SYDEREP
Rücknahmesystem (Citeo, Adelphe oder Leko)Nimmt Sie als Mitglied auf, meldet Sie bei SYDEREP an, teilt die IDU mit und zieht die Contribution ein
UmweltministeriumGenehmigt die Rücknahmesysteme und setzt den rechtlichen Rahmen

Die Eco-Contribution finanziert die Sammlung und Behandlung der Verpackungs- und Papierabfälle und wird von den Producern an das Rücknahmesystem gezahlt. Ihre Höhe hängt von den deklarierten Mengen und Materialien ab und kann anhand von Umweltkriterien nach oben oder unten moduliert werden, mit Primes für günstige und Pénalités für nachteilige Produkteigenschaften[2]. Rechnen Sie also nicht mit einem einheitlichen Betrag für alle Verpackungen.

Welche Meldungen und Nachweise brauchen Sie?

Zwei Ebenen sind zu trennen: der einmalige Unternehmenseintrag mit IDU und die wiederkehrenden Mengenmeldungen samt Beiträgen. Grundlage ist Artikel L.541-10-13 des Code de l'environnement: Producer registrieren sich bei der Verwaltung und erhalten einen Identifiant Unique; die Verwaltung veröffentlicht die Liste der registrierten Producer mit ihrer IDU[7]. Die laufenden Mengenmeldungen erfolgen über das Meldesystem SYDEREP, im Kollektivsystem über das Rücknahmesystem[1]. Die ADEME stellt die Producer-Liste durchsuchbar bereit, unter anderem nach Firmenname, SIRET und IDU[1].

Als ausländisches Unternehmen hinterlegen Sie bei der Anmeldung Ihre grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder, falls Ihnen eine fehlt, Ihre heimische Registernummer[1].

Die IDU ist kein reines Verwaltungsdetail. Sie müssen sie auf Anfrage französischen Käufern mitteilen; sind Sie selbst nicht Producer, holen Sie die Kennnummer Ihres Lieferanten ein (Artikel L.541-10-10). Nach der ADEME gehört die IDU zudem in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein anderes Vertragsdokument (Artikel R.541-173) und auf die Website, falls Sie eine betreiben[1].

  • Systemvertrag mit dem Rücknahmesystem
  • Verpackungsmengen je Material und Jahr
  • die jährlichen Meldungen
  • Beitragsrechnungen

Zur Höhe der Contribution macht Citeo selbst keine allgemeine Angabe; sie folgt aus Ihren deklarierten Mengen und den jeweils gültigen Einstufungen. Planen Sie diese Position als wiederkehrenden Aufwand ein, nicht als Einmalzahlung[8].

Triman und Info-tri für Ihre Verpackung prüfen

Triman und Info-tri sind zwei verschiedene Dinge, und keines von beiden erledigt sich über die IDU. Das Triman-Signal zeigt dem Verbraucher, dass das Produkt Sortierregeln unterliegt. Rechtsgrundlage ist Artikel L.541-9-3 des Code de l'environnement. Das Umweltministerium nennt eine Ausnahme: Haushaltsverpackungen von Getränken in Glas. Diese Ausnahme gilt nicht für Glas allgemein und nicht für alle Informationspflichten[9].

Das Info-tri ist die Sortieranweisung. Es zeigt für jeden Bestandteil der Verpackung, wie er zu entsorgen ist. Seit dem 1. Januar 2022 ist es auf Haushaltsverpackungen und grafischen Papieren Pflicht. Es gehört auf das Produkt, die Verpackung oder, falls das nicht möglich ist, auf die beiliegenden Unterlagen[10][9].

ElementWas es leistetWichtige Grenze
TrimanSignalzeichen, das auf Sortierregeln hinweistAusnahme laut Ministerium nur für Haushaltsverpackungen von Getränken in Glas
Info-triSortierhinweis je VerpackungsbestandteilPflicht seit 1. Januar 2022 auf Haushaltsverpackungen und Papieren
IDURegisternachweis gegenüber Behörde und GeschäftspartnernErsetzt keine Kennzeichnungsprüfung

Prüfen Sie vor der Anbringung das konkrete Haushaltsverpackungsformat und die einschlägigen Ausnahmen. Pauschalaussagen über Triman-Pflichten sind häufig falsch, weil die Pflicht am Format und am Produkt hängt. Die IDU ersetzt diese Prüfung nicht.

Ausblick: PPWR und französische Kennzeichnung

Dieser Abschnitt ist als Ausblick vorläufig. Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und ersetzt die Richtlinie 94/62/EG[3]; allgemein anwendbar ist sie seit dem 12. August 2026[11].

Die PPWR sieht ein harmonisiertes EU-Kennzeichnungssystem auf Basis der Materialzusammensetzung von Verpackungen vor. Die Anforderungen gelten gestuft; ein Datum, ab dem Triman und Info-tri in Frankreich entfallen, lässt sich daraus nicht ablesen[3]. Nationale Sortierinformationen bleiben maßgeblich, bis die harmonisierten Kennzeichen anwendbar sind und Frankreich seine Regelung anpasst. Eine Abschaffung sollten Sie erst annehmen, wenn eine operative nationale Änderung vorliegt.

Zur Vertretungs- und Registrierungsfrage im Binnenmarkt regeln die Artikel 44 und 45 der PPWR die Registrierung von Herstellern und die Bestellung eines Bevollmächtigten[3]. Wie Frankreich die Umsetzung im Detail ausgestaltet, war bei Redaktionsstand noch offen.

Die entscheidenden Fakten lassen sich nicht per allgemeiner Checkliste klären: Ihre Rolle als Producer, Ihr Lieferweg und das konkrete Verpackungsformat bestimmen Pflichten, Meldungen und Kennzeichnung. Um zu klären, welche Anforderungen für Ihre Konstellation gelten, fragen Sie eine ClearoSystems-Beratung an und bringen Ihre Produkt- und Lieferkettenunterlagen mit. Anschließend begleiten wir die Umsetzung und behalten die weitere Entwicklung der Regeln für Sie im Blick.

Häufige Fragen zum Verkauf nach Frankreich

Ersetzt meine deutsche Verpackungslizenz die französischen Pflichten?

Nein. Die deutsche Registrierung und Systembeteiligung gelten nur für den deutschen Markt. Für Verpackungen, die bei französischen Haushalten anfallen, brauchen Sie eine eigene französische Lösung mit eigener IDU[8].

Wie erhalte ich meine IDU über ein Rücknahmesystem?

Sie schließen sich einem zugelassenen Rücknahmesystem an, für Haushaltsverpackungen und Papiere etwa Citeo, Adelphe oder Leko. Das System meldet Sie beim SYDEREP an und teilt Ihnen die von der ADEME vergebene IDU mit. Eine Eigenanmeldung ist im Kollektivsystem nicht vorgesehen[1][2].

Ersetzt die IDU die Triman- und Info-tri-Prüfung?

Nein. Die IDU belegt Ihre Registrierung. Ob und wie Sie Triman und Info-tri anbringen müssen, hängt vom konkreten Verpackungsformat und den geltenden Ausnahmen ab; diese Prüfung kommt gesondert[9][10].

Für die Einordnung Ihrer konkreten Konstellation nutzen Sie die oben beschriebene Beratung. Gerade für Online-Händler mit mehreren Ländern und Kanälen lohnt der Blick auf den Ablauf, bevor Pflichten entstehen.

Quellen

  1. [1]filieres-rep.ademe.fr
  2. [2]filieres-rep.ademe.fr
  3. [3]eur-lex.europa.eu
  4. [4]filieres-rep.ademe.fr
  5. [5]legifrance.gouv.fr
  6. [6]ecologie.gouv.fr
  7. [7]data.ademe.fr
  8. [8]citeo.com
  9. [9]ecologie.gouv.fr
  10. [10]citeo.com
  11. [11]environment.ec.europa.eu