Amazons Informationen sind derzeit nicht einheitlich: Die allgemeine Deutschland-Seite nennt weiterhin nur Verpackungen und Elektrogeräte.[2] Die spezifische Seller-Central-Mitteilung führt dagegen alle vier Bereiche auf.[1] Für Ihre Einreichung sind deshalb auch die aktuellen Hinweise zum jeweiligen Pflichtbereich im Verkäuferkonto zu prüfen.
Eigene Registrierung oder Nachweis des Vorlieferanten
Vor dem Einreichen klären Sie Ihre Rolle für jeden Pflichtbereich und jedes Absatzland. Hersteller, Importeur, Wiederverkäufer und Bevollmächtigter tragen unterschiedliche Pflichten. Eine Wiederverkäuferrolle bei einem Elektrogerät bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass Sie auch bei dessen Versandverpackung keine eigenen Pflichten haben.
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen für den jeweiligen Bereich selbst Hersteller beziehungsweise Erstinverkehrbringer in Deutschland ist. Maßgeblich sind die gesetzlichen Definitionen und Ihre konkrete Liefer- und Vertragskonstellation.
- Wenn Sie selbst verpflichtet sind, benötigen Sie die entsprechende eigene Registrierung beziehungsweise die gesetzlich vorgesehene Registrierung durch einen Bevollmächtigten. Registrierter Rechtsträger, Marke und Geräteart oder Batteriekategorie müssen den jeweiligen Vorgaben entsprechen.[4][5][9]
- Wenn Sie ordnungsgemäß registrierte Vorlieferantenware lediglich weiterverkaufen und keine eigene Herstellerrolle haben, prüfen und dokumentieren Sie den passenden Herstellernachweis. Amazon beschreibt hierfür die Kennzeichnung als Nicht-Hersteller und die Verwendung der Registrierungsnummer des Vorlieferanten.[1][17]
Bei Verpackungen prüfen Sie Verkaufs- und Versandverpackungen getrennt. Für zusätzlich eingesetzte Versandverpackungen können eigene Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten entstehen. Die ZSVR unterscheidet unter anderem zwischen Verpackungen mit eigener Marke und Verpackungen ohne eigene Kennzeichnung sowie danach, ob Sie eine vollständige Verpackung selbst zusammensetzen oder verändern. Auch Ausnahmen, etwa für bestimmte Kleinstunternehmen, können relevant sein. Eine Lieferantennummer entlastet Sie daher nur, soweit der Lieferant für die konkrete Verpackung tatsächlich verantwortlich ist.[8]
Für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland gelten je nach Pflichtbereich besondere Vertretungsregeln. Bei Elektrogeräten ist nach § 8 ElektroG ein Bevollmächtigter erforderlich, der sich anstelle des Herstellers registrieren lässt.[9][4] Für die in § 5 Abs. 2 VerpackDG erfassten ausländischen Hersteller ist ebenfalls ein Bevollmächtigter vorgesehen; die LUCID-Registrierung bleibt beim Hersteller.[10] Bei Batterien erläutert die stiftung ear die Registrierung über einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten.[5]
Für die Rollenklärung können unter anderem Lieferklauseln wie DDP oder DAP, die Rolle bei der Einfuhr und Zollanmeldung sowie der Lager- und Lieferweg relevante Indizien sein. Keines dieser Merkmale belegt für sich allein allgemein, wer rechtlich als Hersteller oder Erstinverkehrbringer gilt. Entscheidend ist die konkrete Konstellation im jeweiligen Pflichtbereich.
Welche Pflichten hinter den Nachweisen stehen
Die Registrierung und die Einreichung bei Amazon sind unterschiedliche Schritte. Eine im Portal akzeptierte Nummer ersetzt weder die gesetzlich erforderliche Systembeteiligung noch Rücknahme-, Finanzierungs- oder Meldepflichten.
Verpackungen und Elektrogeräte
LUCID erfasst den verpflichteten Hersteller mit seinen Markennamen und den erforderlichen Angaben zu den Verpackungen.[18] Systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen nach § 7 VerpackDG an einem System beteiligt werden.[15] Für Elektrogeräte erfolgt die Registrierung bei der stiftung ear je Rechtsträger, Marke und Geräteart. Der Hersteller muss seine WEEE-Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen angeben.[4]
Die gesetzlichen Verbote sind nach Verantwortlichen zu unterscheiden: § 6 Abs. 2 ElektroG erfasst Hersteller, Vertreiber, elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister.[4] § 13 VerpackDG enthält Verbote für Hersteller, Vertreiber und Fulfilment-Dienstleister. Für die Prüfung durch Online-Plattformen verweist Absatz 4 außerdem auf Art. 30 Abs. 1 Buchst. d des Digital Services Act und Art. 45 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. b der EU-Verpackungsverordnung. Die ZSVR stellt für den Abgleich der benötigten Registerdaten eine automatisierte Schnittstelle bereit.[16]
Batterien
Batterien sind ein bestehender relevanter Nachweisbereich für Amazon.de. Das betrifft auch Geräte mit eingebauten Batterien oder Akkus.[17] Die Registrierung bei der stiftung ear erfolgt je Marke und Batteriekategorie. Erst wenn der Registrierungsbescheid vorliegt, dürfen die betreffenden Batterien in Deutschland erstmals bereitgestellt werden.[5] Seit dem 7. Oktober 2025 gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG); das Umweltbundesamt hat die stiftung ear mit den Aufgaben der zuständigen Behörde beliehen.[11]
Hersteller müssen für die jeweilige Batteriekategorie entweder an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) teilnehmen oder ihre erweiterte Herstellerverantwortung individuell erfüllen. Auch für die individuelle Wahrnehmung ist eine Zulassung erforderlich. Diese Alternative ergibt sich aus § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 BattDG; eine OfH-Beteiligung ist deshalb nicht der einzig zulässige Weg.[12][13]
Bestimmte Einwegkunststoffprodukte
Die Registrierung erfolgt über DIVID, die Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamts.[14] Maßgeblich sind die Produktgruppen und Voraussetzungen des Einwegkunststofffondsgesetzes. Anlage 1 erfasst beispielsweise bestimmte Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und Feuchttücher. Prüfen Sie die konkrete Produktbeschreibung und Ihre Rolle, bevor Sie eine Registrierung veranlassen. Die Registrierungspflicht trifft die nach diesem Gesetz verpflichteten Hersteller.[6][7]
Nachweise bei Amazon einreichen und Ablehnungen klären
Sammeln Sie die Nachweise passend zu Ihrer zuvor geklärten Rolle. Bei einer eigenen Herstellerregistrierung müssen die Unternehmensdaten dem verantwortlichen Rechtsträger zugeordnet sein. Bei einem zulässigen Vorlieferantennachweis dokumentieren Sie dagegen den registrierten Hersteller und den Bezug zu Ihrer Ware. Eine pauschale Identität von Registrierungsinhaber und Verkäuferkonto ist daher nicht für jede Konstellation erforderlich.
- Wählen Sie im EPR-Compliance-Portal das betreffende Land und den Pflichtbereich aus. Tragen Sie die passende Registrierungsnummer ein.[1]
- Prüfen Sie bei WEEE und Batterien die abgedeckten Marken und Gerätearten beziehungsweise Batteriekategorien. Ordnen Sie die Nachweise den tatsächlich angebotenen Produkten zu.[4][5]
- Kennzeichnen Sie gegebenenfalls Ihre Nicht-Herstellerrolle und reichen Sie die erforderlichen Nachweise des Herstellers oder Vorlieferanten ein. Beachten Sie zusätzliche Unterlagen, etwa eine im Portal angeforderte Herstellerzustimmung.[1][17]
- Bewahren Sie die eingereichten Nachweise sowie die Portal-Antwort mit Datum auf. Bei einer Ablehnung dokumentieren Sie die Begründung und korrigieren die zugrunde liegenden Angaben vor der erneuten Einreichung.
Prüfen Sie bei einer Ablehnung vor allem die gewählte Rolle, den zugeordneten Rechtsträger, Marke und Kategorie sowie den aktuellen Registerstatus. Eine fremde Nummer ist kein allgemeiner Ersatz für eine eigene Registrierungspflicht. Umgekehrt ist eine Vorlieferantennummer nicht allein deshalb falsch, weil ihr Inhaber vom Verkäuferkonto abweicht.
Amazon nennt in seiner Batterie-Mitteilung eine Validierung innerhalb von fünf Arbeitstagen. Diese Angabe bezieht sich auf den beschriebenen Batterieprozess und ist keine allgemeine Bearbeitungsfrist für alle EPR-Nachweise.[17] Maßgeblich für den konkreten Vorgang bleiben der angezeigte Status und die aktuellen Hinweise in Ihrem Verkäuferkonto. Bei fehlenden oder ungültigen Nachweisen können betroffene Angebote deaktiviert werden.[1]
Die Rollenunterscheidung zwischen Hersteller, Importeur, Wiederverkäufer und Bevollmächtigtem hängt von Ihrer konkreten Konstellation ab. Halten Sie dafür Lieferbeziehungen, Markenangaben und Verträge bereit. Wenn Sie Ihre Pflichten für Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien klären möchten, können Sie eine Beratung durch ClearoSystems anfragen.
Häufige Fragen
- Welche EPR-Nummer verlangt Amazon für Deutschland?
- Je nach Sortiment kommen LUCID für Verpackungen, die WEEE-Registrierung für Elektrogeräte, die Batterie-Registrierung der stiftung ear sowie DIVID für bestimmte Einwegkunststoffprodukte in Betracht. Ob Sie eine eigene Nummer oder einen zulässigen Vorlieferantennachweis einreichen, hängt von Ihrer Rolle im jeweiligen Pflichtbereich ab.
- Warum lehnt Amazon meine WEEE-Nummer als ungültig ab?
- Prüfen Sie, ob die Registrierung aktiv ist und die angebotene Marke und Geräteart abdeckt. Gleichen Sie außerdem die eingetragene Hersteller- oder Wiederverkäuferrolle und den verantwortlichen Rechtsträger ab. Bei einem zulässigen Vorlieferantennachweis muss die Nummer zur bezogenen Ware gehören; sie muss dann nicht pauschal auf den Inhaber Ihres Verkäuferkontos lauten.
- Reicht die LUCID-Nummer, wenn ich nur verpackte Ware ohne Elektronik verkaufe?
- Die LUCID-Nummer ist der Registrierungsnachweis für Verpackungen. Sie ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Systembeteiligung. Auch ohne Elektronik können weitere Nachweisbereiche betroffen sein, etwa bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Prüfen Sie deshalb Sortiment und Rolle sowie Verkaufs- und Versandverpackungen getrennt.
- Brauche ich für jede Kunststoffverpackung eine DIVID-Registrierung?
- Nein. Entscheidend ist, ob das konkrete Produkt unter das Einwegkunststofffondsgesetz fällt und ob Ihr Unternehmen dessen Herstellerpflichten trägt. Der bloße Einsatz von Kunststoff reicht für diese Einordnung nicht aus.
Quellen
- [1]Amazon Seller Central: ERN-Pflicht und vier Kategorien
- [2]Amazon: Allgemeine Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung
- [3]ZSVR: Registrierung in LUCID und Nummernformat
- [4]ElektroG § 6: Registrierung und Verbote
- [5]stiftung ear: Batterieregistrierung beantragen
- [6]EWKFondsG Anlage 1: Erfasste Einwegkunststoffprodukte
- [7]EWKFondsG § 7: Registrierung der Hersteller
- [8]ZSVR: Verpackungen im Versand- und Onlinehandel
- [9]ElektroG § 8: Bevollmächtigung
- [10]VerpackDG § 5: Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
- [11]UBA: Inkrafttreten des BattDG und Zuständigkeit der stiftung ear
- [12]BattDG § 7: OfH-Beteiligung oder individuelle Wahrnehmung
- [13]BattDG § 8: Zulassung
- [14]UBA: Registrierung über die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID
- [15]VerpackDG § 7: Systembeteiligungspflicht
- [16]VerpackDG § 13: Tätigkeitsverbote und Registerabgleich
- [17]Amazon Seller Central: Nachweise für Batterien und Validierungszeit
- [18]VerpackDG § 6: Registrierung mit Hersteller- und Verpackungsangaben


