Auf einen Blick

PunktStand 15. Oktober 2026
RechtsgrundlageVerordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) vom 20. Oktober 2021, SR 814.620, in Kraft seit 1. Januar 2022, Stand 1. September 2023[1]
Gesetz dahinterUmweltschutzgesetz (USG), Art. 30b[1][2]
PflichtenRückgabe durch Konsumenten, kostenlose Rücknahme durch Hersteller und Händler, Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, Hinweis auf die Rücknahme[1]
Registerkein staatliches Herstellerregister nach VREG[1]
Finanzierungfreiwilliger vorgezogener Recyclingbeitrag (vRB) an Swico oder SENS[3][9]
VollzugKantone; Daten an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) auf Verlangen[1]
OffenAnerkennung von Branchenorganisationen und Beiträge von Nichtmitgliedern: Gesetz beschlossen, aber nicht in Kraft; Verordnung im Entwurf[2][5][6]
Batteriengetrennt geregelt, staatliche vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) über INOBAT[15]

Wie das Schweizer System funktioniert

Die Schweiz regelt Elektroaltgeräte ohne Registrierungspflicht. Die VREG verpflichtet alle Beteiligten zur Rückgabe und Rücknahme, schreibt aber nicht vor, wie das finanziert wird[1]. Das übernehmen seit den 1990er-Jahren Branchensysteme der Wirtschaft[9][12].

  • Konsumenten müssen ausgediente Geräte an Händler, Hersteller, Entsorgungsunternehmen oder öffentliche Sammelstellen zurückgeben; Kehricht und Sperrgut sind verboten[1][3].
  • Hersteller nehmen Geräte der von ihnen hergestellten oder eingeführten Marken kostenlos zurück[1].
  • Händler nehmen Geräte der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos zurück, auch ohne Neukauf; Detailhändler in ihren Verkaufsstellen während der Öffnungszeiten[1][11].
  • Hersteller bringen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne sichtbar und dauerhaft auf dem Gerät an; Rücknahmepflichtige weisen auf die kostenlose Rücknahme hin[1].

Die Finanzierung läuft über den vRB. Ein Hersteller oder Importeur tritt Swico oder SENS bei, verrechnet den Beitrag je Gerät an den Handel und zahlt ihn in den Fonds des Systems ein. Der Handel gibt ihn an die Endkunden weiter, die das Gerät später kostenlos abgeben[9][14]. Wer keinem System beitritt, bleibt an die VREG gebunden: Er entsorgt die zurückgenommenen Geräte auf eigene Rechnung, führt ein Verzeichnis über verkaufte und zurückgenommene Geräte und gewährt BAFU und Kantonen Einsicht für die letzten fünf Jahre[1].

Für Geräte, die ausschließlich für die berufliche oder gewerbliche Nutzung konzipiert sind, gelten nur die Entsorgungsanforderungen und die Datenerfassung der VREG, nicht die Rücknahmepflicht[1]. Bis das Departement UVEK die erfassten Geräte festlegt, zählt die VREG sieben Kategorien auf, von Unterhaltungselektronik über Haushaltgeräte und Leuchten bis zu Werkzeugen, Sport- und Freizeitgeräten und Spielzeug[1].

vRG, vRB, VEG: die Begriffe

Die Schweizer Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen aber verschiedene Dinge. Swico erklärt: „vorgezogene Recyclinggebühr (vRG)“ ist der historische Name; weil eine Gebühr staatlich ist, das System aber freiwillig, verwenden die Behörden heute „vorgezogener Recyclingbeitrag (vRB)“[9].

BegriffWas es istWer erhebtPflicht?
vRG, vorgezogene Recyclinggebührälterer Name des vRB, in Verträgen von Swico und SENS noch verwendetSwico, SENS[11][14]freiwillig
vRB, vorgezogener RecyclingbeitragBeitrag je Gerät für Sammlung, Transport und RecyclingSwico, SENS[9][12]freiwillig, mit Beitritt vertraglich
VEG, vorgezogene Entsorgungsgebührstaatliche Gebühr, etwa auf BatterienINOBAT im Auftrag des BAFU[15]gesetzlich
vEB, vorgezogener Entsorgungsbeitraggeplanter Beitrag von Nichtmitgliedern an eine anerkannte Branchenorganisationim Entwurf[6]Entwurf, nicht beschlossen

Swico, SENS und INOBAT im Vergleich

Welches System zuständig ist, hängt von der Produktgruppe ab. Wer Geräte aus beiden Bereichen führt, schließt für jeden Bereich den passenden Vertrag; SENS fragt im Anschlussvertrag ausdrücklich, ob ein Swico-Vertrag besteht[14].

MerkmalSwico RecyclingSENS eRecyclingINOBAT
ProduktgruppenBüro, Informatik, Unterhaltungselektronik, Kommunikation, Foto, grafische Industrie, Mess- und Medizinaltechnik, Sicherheitstechnik, Musikinstrumente, Dentalgeräte[9][10]Kühl- und Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Leuchten und Leuchtmittel, Werkzeuge, Spielwaren, Photovoltaik, Wärmepumpen, E-Zigaretten, Schweißgeräte[12][14]Batterien und Akkus aller Art[15]
Grundlagefreiwillige Branchenlösung zur VREG[9]freiwillige Branchenlösung zur VREG[14]staatliche VEG nach Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung[15]
VertragKonvention über Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten[11]Anschlussvertrag Hersteller/Importeur[14]Registrierung bei INOBAT[15]
Abrechnunghalbjährlich per Kontrollblatt; ab 15.000 Franken vRB im Jahr mit Bestätigung einer Treuhandstelle[11]halbjährlich, quartalsweise oder monatlich nach Wahl[14]quartalsweise im AVEG-Portal[15]
LaufzeitAustritt mit sechs Monaten Frist auf Ende eines Kalenderjahres[9][11]ein Jahr fest, dann sechs Monate Frist auf Jahresende[14]gesetzliche Pflicht[15]
Batterien im Gerätin der vRB enthalten, keine eigene Abrechnung mit INOBAT[9]in der vRB enthalten; SENS vertritt den Partner gegenüber INOBAT[14][21]lose Batterien und Ersatzakkus direkt melden[15]

Leuchten und Leuchtmittel liefen früher über die Stiftung Licht Recycling Schweiz (SLRS); sie ist 2021 mit SENS fusioniert[12]. Beide Systeme gelten für die Schweiz und Liechtenstein[9][14].

Wer betroffen ist

Die VREG unterscheidet Hersteller und Händler. Hersteller ist, wer Geräte beruflich herstellt oder zur gewerblichen Abgabe in die Schweiz einführt; Händler ist, wer Geräte bezieht und in der Schweiz gewerblich abgibt[1]. Eine Mindestmenge nennt die VREG nicht[1].

Ihre SituationRolleWas daraus folgt
Sie stellen in der Schweiz Geräte herHerstellerRücknahme Ihrer Marken; Beitritt zu Swico oder SENS oder eigene Entsorgung mit Verzeichnis[1][9]
Sie importieren Geräte zur gewerblichen Abgabe in die SchweizHerstellerwie oben; das System rechnet die vRB beim Inverkehrbringer ab[1][21]
Sie verkaufen Geräte eines Schweizer Importeurs weiterHändlerRücknahme der Geräte Ihres Sortiments, Hinweis darauf; der Lieferant verrechnet Ihnen die vRB[1][21]
Sie liefern als Unternehmen aus der EU direkt an Konsumenten in der Schweiznicht ausdrücklich geregeltBeitritt möglich; Beitragspflicht für Nichtmitglieder ist geplant, nicht in Kraft[2][16][19]
Sie liefern aus der EU an einen Schweizer Importeurnicht Hersteller in der Schweizder Importeur ist Hersteller und rechnet die vRB ab[1][21]
Ihre Geräte sind nur für gewerbliche Nutzung konzipierteingeschränktnur Entsorgungsanforderungen und Datenerfassung[1]

Swico und SENS stehen allen Firmen offen, die Geräte in der Schweiz oder in Liechtenstein herstellen oder dorthin importieren[11][14]. Der SENS-Vertrag erfasst ausdrücklich auch Geräte, die über Versandhandel oder Internetangebote eingeführt werden[14]. Auf der öffentlichen Liste der Swico-Konventionsunterzeichner stehen auch Unternehmen mit Sitz in Deutschland, den Niederlanden oder Luxemburg[16]. Ob ein ausländischer Onlinehändler ohne Schweizer Sitz schon heute die Rücknahmepflichten der VREG trägt, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich. Der Bundesrat ordnet ausländische Online-Versandhandelsunternehmen als Inverkehrbringer ein[19]. Die Frage bleibt offen, bis die geplanten Regeln beschlossen sind.

Beitritt Schritt für Schritt

  • Produktgruppen zuordnen: anhand der Swico-Geräteliste und der SENS-Tarif- und Geräteliste; Geräte mit Batterien gesondert prüfen[10][13].
  • Vertragsunterlagen lesen: bei Swico Konvention und Praktische Richtlinie, bei SENS den Anschlussvertrag[9][14].
  • Beitrittserklärung oder Anschlussvertrag unterzeichnen und einsenden. Eine Mitgliedschaft im Verband Swico ist für Swico Recycling nicht nötig[9]. Bei SENS gelten die Pflichten ab Unterzeichnung, ohne Einkaufspauschale und ohne Nachzahlung für frühere Verkäufe[14].
  • Tarife im Verrechnungssystem hinterlegen und die vRB an Handel oder Kunden verrechnen[9][14].
  • Abrechnen: Swico halbjährlich per Kontrollblatt, SENS im gewählten Rhythmus; lose Batterien direkt an INOBAT[11][14][15].

Tarife 2026 und 2027

Beide Systeme haben ihre Beiträge per 1. Januar 2026 erhöht. Swico erstmals seit 2015, mit Vertragssicherheit bis 2030[10]. SENS erhöhte die Tarife für Kleingeräte und Power-Tools, weil der Kleingerätefonds unter seine Untergrenze gefallen war[13].

System und GerätvRB 2026vRB 2027
Swico: Notebook ab 12 Zoll6.00 Franken inkl. MWST[10]6.00 Franken[10]
Swico: Smartphone, Smartwatch0.20 Franken inkl. MWST[10]0.20 Franken[10]
Swico: Tablet 9 bis 14,9 Zoll2.50 Franken inkl. MWST[10]2.50 Franken[10]
Swico: Fernseher ab 55 Zoll30.00 Franken inkl. MWST[10]30.00 Franken ab 56 Zoll[10]
SENS: Gerät unter 0,25 kg0.19 Franken exkl. MWST (bisher 0.185)[13]0.19 Franken[20]
SENS: Gerät 0,25 bis unter 5 kg0.68 Franken exkl. MWST (bisher 0.56)[13]0.68 Franken[20]
SENS: Gerät 5 bis unter 15 kg3.11 Franken exkl. MWST (bisher 2.31)[13]3.11 Franken[20]
SENS: Gerät 15 bis unter 25 kg7.51 Franken exkl. MWST (bisher 5.56)[13]7.51 Franken[20]

Swico berechnet die vRB auf Listenpreis oder empfohlenen Verkaufspreis, ohne Rabatt; per 2027 sinken sechs Tarife, etwa für Dockingstationen von 2.50 auf 0.50 Franken[10]. SENS staffelt die Haushaltsgeräte nach Warendeklarationsgewicht; eigene Listen gelten für Kühlgeräte, Leuchten, Power-Tools, Spielwaren, Photovoltaik, Wärmepumpen und E-Zigaretten[21].

Gegenüber Konsumenten muss die vRB nach der Preisbekanntgabeverordnung im angeschriebenen Preis enthalten sein. Swico empfiehlt, sie auf Offerten und Rechnungen zusätzlich auszuweisen[9]. Das ist ein Unterschied zu Deutschland: Dort dürfen Hersteller die Entsorgungskosten gegenüber Endkunden nicht gesondert ausweisen, wie der Ratgeber zum ElektroG zeigt.

Trittbrettfahrer und Revision: was beschlossen ist und was offen

Ein Teil der Geräte, die im Schweizer System recycelt werden, ist nicht finanziert. Das betrifft nach Angaben von Swico und SENS vor allem Käufe bei ausländischen Onlinehändlern und Plattformen sowie Anbieter, die keinem System beitreten[8][18].

  • Beschlossen: Das Parlament hat am 15. März 2024 das USG geändert. Art. 32ater erlaubt dem Bundesrat, Hersteller, Importeure und ausländische Online-Versandhändler zu einem vRB an eine anerkannte Branchenorganisation zu verpflichten, wenn deren Vereinbarung mindestens 70 Prozent des inländischen Marktes und 50 Prozent der Marktteilnehmer abdeckt[4].
  • Nicht in Kraft: Art. 32ater tritt erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft; Fedlex zeigt das im Stand vom 1. August 2026[2].
  • Entwurf: Das UVEK hat am 22. Dezember 2025 die Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 eröffnet; sie lief bis 12. April 2026[5]. Der Entwurf der Abfallverordnung VVEA sieht die Anerkennung von Branchenorganisationen durch das BAFU und einen vorgezogenen Entsorgungsbeitrag für Nichtmitglieder vor, darunter ausländische Online-Versandhandelsunternehmen; die Höhe soll das UVEK festlegen[6]. Als Inkrafttreten nennt der Entwurf den 1. November 2026[6].
  • Offen: Einen Beschluss des Bundesrats haben wir bis 15. Oktober 2026 nicht gefunden; die Abfallverordnung gilt in der Fassung vom 1. August 2026 ohne diese Artikel[7]. Swico lehnt den Entwurf in der vorliegenden Form ab, weil er ausländische Plattformen nicht wirksam einbindet[8]. Der Bundesrat kündigte am 6. Mai 2026 an, Regeln zu Online-Versandhändlern und Plattformen nach aktueller Planung Ende 2026 in die Vernehmlassung zu geben[19].

Für Unternehmen gilt bis dahin der heutige Stand: VREG-Pflichten und freiwilliger Beitritt. Wann und mit welchem Betrag Nichtmitglieder zahlen müssen, ist nicht festgelegt.

Folgen bei fehlender Teilnahme

Der Beitritt zu Swico oder SENS ist freiwillig; die VREG-Pflichten gelten unabhängig davon[1][9]. Den Vollzug übernehmen die Kantone[1]. Verstöße gegen Vorschriften über Abfälle, die auf Art. 30b USG gestützt sind, sind Übertretungen nach Art. 61 USG[2]. SENS führt Nicht-Systemteilnehmer öffentlich auf[18].

Fristen und Zeitplan

DatumEreignisStatus
1. Januar 2022VREG vom 20. Oktober 2021 in Kraftgilt[1]
1. Januar 2025USG-Änderung zur Kreislaufwirtschaft in Kraft, ohne Art. 32atergilt[2]
1. Januar 2026neue vRB-Tarife bei Swico und SENSgilt[10][13]
12. April 2026Ende der Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026abgeschlossen[5]
1. November 2026im VVEA-Entwurf genanntes InkrafttretenEntwurf, nicht beschlossen[6]
Ende 2026geplante Vernehmlassung zu Online-Versandhändlern und Plattformenangekündigt[19]
1. Januar 2027Tarif- und Gerätelisten 2027veröffentlicht[10][20]

Häufige Fehler

  • Nur einem System beigetreten bei gemischtem Sortiment. Lösung: jede Produktgruppe der Swico- oder SENS-Liste zuordnen[10][13].
  • Ersatzakkus über die vRB abgerechnet. Lösung: lose Batterien direkt an INOBAT melden[15].
  • Schweizer Beitrag für EU-Verkäufe gehalten. Lösung: in jedem EU-Land eine eigene Registrierung[17].
  • Mülltonnen-Symbol vergessen, weil es kein Register gibt. Lösung: Das Symbol ist auch in der Schweiz Pflicht[1].

Für Unternehmen aus der Schweiz, den Niederlanden und Österreich

Für Verkäufe in die EU gilt das Schweizer Branchensystem nicht. In der EU ist die Registrierung staatlich und gilt je Land; eine deutsche Registrierung gilt nur in Deutschland[17].

  • Deutschland: Ein Schweizer Hersteller ohne deutsche Niederlassung beauftragt für Elektrogeräte einen Bevollmächtigten, der bei der stiftung ear registriert. Wie das läuft, zeigen die Ratgeber ElektroG und WEEE-Nummer[22].
  • Batterien in Geräten: Auch nach deutschem Batterierecht braucht ein ausländischer Direktverkäufer einen Bevollmächtigten[17].
  • Verpackungen: Für die Versandverpackung kommen Registrierung und Systembeteiligung hinzu; den Überblick über alle Bereiche gibt der Ratgeber EPR.

Unternehmen aus den Niederlanden, Österreich oder Deutschland, die direkt an Kunden in der Schweiz liefern, sind in der EU registriert, in der Schweiz aber nicht automatisch erfasst. Sie können Swico oder SENS beitreten; eine Pflicht für ausländische Versandhändler ist geplant, aber nicht beschlossen[6][14][19]. Was die Vertretung in EU-Ländern kostet, zeigt unser Artikel zu den Kosten eines EPR-Bevollmächtigten. ClearoSystems prüft in einer digitalen Bedarfsanalyse für Unternehmen mit Heimatmarkt Schweiz, Niederlande oder Österreich je Produkt, Rolle, Vertriebsweg und Land, welche Pflichten gelten, und begleitet danach Registrierung, Meldungen und Bevollmächtigung.

Stand und Änderungen

Stand: 16. Oktober 2026. Geprüft haben wir an diesem Tag die VREG (Stand 1. September 2023), das USG und die VVEA in der Fassung vom 1. August 2026 auf Fedlex, die Änderung des USG vom 15. März 2024, den Vernehmlassungsentwurf zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026, die Stellungnahme des Bundesrats zur Motion 26.3243, die Hersteller-, Tarif- und Vertragsseiten von Swico und SENS sowie die INOBAT-Seite für Hersteller und Importeure[1][2][4][6][19]. Änderungen: 15. Oktober 2026, erste Fassung; 16. Oktober 2026, fachliche Präzisierungen nach Expertenprüfung (vRB als heutige Bezeichnung).

Häufige Fragen

Ist der Beitritt zu Swico oder SENS Pflicht?
Nein. Der Beitritt ist freiwillig. Die Rücknahmepflicht nach VREG gilt aber in jedem Fall. Wer keinem System beitritt, muss die zurückgenommenen Geräte selbst entsorgen, Verkaufs- und Rücknahmezahlen dokumentieren und die Belege fünf Jahre aufbewahren. Swico hält diesen Alleingang für teurer als den Beitritt.
Brauche ich in der Schweiz eine Registrierungsnummer wie die WEEE-Nummer?
Nein. Die Schweiz kennt für Elektrogeräte kein staatliches Herstellerregister und keine Registrierungsnummer. Sie schließen einen Vertrag mit Swico oder SENS und rechnen die Beiträge dort ab. Marktplätze in der EU, die eine WEEE-Nummer verlangen, meinen damit die Registrierung im jeweiligen EU-Land.
Mein Produkt passt zu beiden Systemen, etwa ein smarter Lautsprecher mit Lichtfunktion. Wo melde ich es?
Maßgeblich ist die Gerätezuordnung in den Listen der beiden Systeme. Unterhaltungselektronik wie Lautsprecher führt Swico, Leuchten führt SENS. Bei Geräten mit mehreren Funktionen klären Sie die Zuordnung vor dem ersten Verkauf mit dem System, damit keine Doppelmeldung entsteht.
Wir verkaufen aus Deutschland über einen Onlineshop in die Schweiz. Müssen wir die vRB erheben?
Eine gesetzliche Beitragspflicht für ausländische Versandhändler besteht heute nicht; sie ist im Entwurf der Abfallverordnung vorgesehen, aber nicht beschlossen. Sie können freiwillig beitreten und die vRB dann wie ein Schweizer Importeur abrechnen. Ob Sie schon heute VREG-Rücknahmepflichten tragen, ist nicht ausdrücklich geregelt.
Deckt meine Swico-Mitgliedschaft auch meine Verkäufe nach Deutschland ab?
Nein. Swico und SENS decken nur die Schweiz und Liechtenstein ab. Für Deutschland brauchen Sie eine eigene Registrierung bei der stiftung ear, als Unternehmen ohne deutsche Niederlassung über einen Bevollmächtigten.

Quellen

  1. [1]Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), SR 814.620, Stand 1.9.2023 (abgerufen am 15.10.2026)
  2. [2]Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG), SR 814.01, Stand 1.8.2026 (abgerufen am 15.10.2026)
  3. [3]BAFU: Elektrische und elektronische Geräte (abgerufen am 15.10.2026)
  4. [4]Umweltschutzgesetz, Änderung vom 15. März 2024, AS 2024 648 (abgerufen am 15.10.2026)
  5. [5]UVEK, Medienmitteilung vom 23.12.2025: Vernehmlassung über sechs Verordnungen im Bereich Umwelt (abgerufen am 15.10.2026)
  6. [6]Vernehmlassungsentwurf: Abfallverordnung (VVEA), Änderung, Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 (abgerufen am 15.10.2026)
  7. [7]Abfallverordnung (VVEA), SR 814.600, Stand 1.8.2026 (abgerufen am 15.10.2026)
  8. [8]Swico: Vernehmlassungsantwort zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 vom 10.04.2026 (abgerufen am 15.10.2026)
  9. [9]Swico Recycling: Hersteller und Importeure, mit FAQ (abgerufen am 15.10.2026)
  10. [10]Swico Recycling: Tarife und Geräteliste, vRB 2026 und 2027 (abgerufen am 15.10.2026)
  11. [11]Swico: Konvention über Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten (abgerufen am 15.10.2026)
  12. [12]SENS eRecycling: Branchen und Elektrogerätekategorien (abgerufen am 15.10.2026)
  13. [13]SENS eRecycling: Anpassung der Tarife ab dem 1. Januar 2026 (abgerufen am 15.10.2026)
  14. [14]SENS: Anschlussvertrag zum SENS-Rücknahmesystem (Fassung 04.09.2025) (abgerufen am 15.10.2026)
  15. [15]INOBAT: Informationen für melde- und gebührenpflichtige Firmen (abgerufen am 15.10.2026)
  16. [16]Swico Recycling: Liste der Konventionsunterzeichner (abgerufen am 15.10.2026)
  17. [17]stiftung ear: Pflichten als Hersteller nach ElektroG und Batterierecht, FAQ zur Geltung in anderen EU-Ländern (abgerufen am 15.10.2026)
  18. [18]SENS eRecycling, 28.07.2026: Faires Recycling beginnt beim Kauf (abgerufen am 15.10.2026)
  19. [19]Curia Vista 26.3243, Motion Gmür-Schönenberger: Gleichbehandlung von Online-Plattformen gemäss VREG, Stellungnahme des Bundesrats vom 06.05.2026 (abgerufen am 15.10.2026)
  20. [20]SENS eRecycling: Tarif- und Geräteliste 2027 (abgerufen am 15.10.2026)
  21. [21]SENS eRecycling: Tarif- und Geräteliste, gültig ab 1. Januar 2026 (abgerufen am 15.10.2026)
  22. [22]stiftung ear: WEEE-Registrierung beantragen als ausländisches Unternehmen (abgerufen am 15.10.2026)