Auf einen Blick
| Punkt | Stand 15. Oktober 2026 |
|---|---|
| Gesetz | Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20. Oktober 2015, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 286)[1][2] |
| EU-Grundlage | Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012[1] |
| Anwendungsbereich | alle Elektro- und Elektronikgeräte in sechs Kategorien, soweit nicht ausdrücklich ausgenommen[3] |
| Register und Behörde | stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) als beliehene Gemeinsame Stelle, Aufsicht durch das Umweltbundesamt[22] |
| Wer registriert | Hersteller nach § 3 Nr. 9 ElektroG, ohne deutsche Niederlassung über einen Bevollmächtigten[4][7] |
| Amtliche Gebühren | 9,50 Euro je Marke und Geräteart, 32,80 Euro je Registrierungsnummer und angefangenem Quartal[19] |
| Ohne Registrierung | Vertriebsverbot für Hersteller, Händler, Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister; Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten[5][13] |
| Letzte Änderung | ElektroG4, in Kraft seit 1. Januar 2026; Übergangsfristen bis 30. Juni 2026[2][14] |
| Nächster Termin | neue Garantiebetragsfaktoren ab 1. Januar 2027[21] |
Was das ElektroG regelt
Das ElektroG regelt die erweiterte Herstellerverantwortung für Elektrogeräte. Hersteller finanzieren Sammlung und Recycling ihrer Altgeräte; Händler und Kommunen nehmen Altgeräte entgegen[1]. Das Gesetz setzt die WEEE-Richtlinie der EU in deutsches Recht um. Jedes EU-Land hat ein eigenes Register; eine deutsche Registrierung gilt nur in Deutschland[1][23].
Die Kernpflichten im Überblick:
- Registrierung bei der stiftung ear vor dem ersten Angebot, je Marke und Geräteart[5].
- Insolvenzsichere Garantie für Geräte, die private Haushalte nutzen können (B2C); für reine B2B-Geräte Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept[6][26].
- Kennzeichnung der Geräte und Angabe der Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen[5][8].
- Mengenmeldungen an die stiftung ear[12].
- Abholung von Altgeräten bei den Kommunen (B2C) oder eigene Rücknahme (B2B)[16][27].
- Rücknahme- und Informationspflichten für Händler[9][10].
Batterien fallen nicht unter das ElektroG. Für sie gilt das Batterierecht: die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und das Batterierecht-Durchführungsgesetz vom 30. September 2025[15][2]. Ein Gerät mit eingebautem Akku kann deshalb zwei Registrierungen bei der stiftung ear auslösen: eine für das Gerät, eine für die Batterie. Den Überblick über alle EPR-Bereiche gibt der Ratgeber EPR und erweiterte Herstellerverantwortung.
Für welche Produkte das ElektroG gilt
Das ElektroG gilt für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte („offener Anwendungsbereich“). Ausgenommen ist nur, was § 2 Abs. 2 ausdrücklich nennt[3]. Ein Elektrogerät ist ein Gerät, das mit bis zu 1.000 Volt Wechsel- oder 1.500 Volt Gleichspannung betrieben wird und für seine Funktion Strom oder elektromagnetische Felder braucht[4].
Das betrifft nicht nur klassische Elektronik. Auch Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte mit elektrischen Bauteilen können erfasst sein[15]. Anlage 1 nennt etwa Bekleidung mit Heiz- oder Leuchtfunktion, Schuhe mit Leuchtfunktion, beleuchtete Fliesen, Drohnen, Adapter und konfektionierte Kabel[1]. Entscheidend ist, ob ein fertiges Endgerät mit eigener Funktion vorliegt. Bloße Bauteile fallen nicht darunter; ein Bausatz, den der Endnutzer zu einem Gerät zusammensetzt, schon[15].
| Kategorie nach § 2 Abs. 1 ElektroG | Beispiele aus Anlage 1 |
|---|---|
| 1 Wärmeüberträger | Kühlschränke, Klimageräte, Wärmepumpen[1] |
| 2 Bildschirme und Geräte mit Bildschirm über 100 cm² | Fernseher, Monitore, Laptops, Tablets[1] |
| 3 Lampen | LED-Lampen, Leuchtstofflampen[1] |
| 4 Großgeräte (eine Außenkante über 50 cm) | Waschmaschinen, Elektroherde, Pedelecs[1] |
| 5 Kleingeräte (keine Außenkante über 50 cm) | Staubsauger, Toaster, elektrisches Spielzeug, Kleinwerkzeuge, E-Zigaretten[1] |
| 6 kleine IT- und Telekommunikationsgeräte | Mobiltelefone, Router, PCs, Drucker, USB-Kabel[1] |
Ausgenommen sind unter anderem Glühlampen, ortsfeste industrielle Großwerkzeuge und Großanlagen, Verkehrsmittel mit Typgenehmigung, bewegliche Maschinen für die berufliche Nutzung und Geräte, die nur als Teil eines nicht erfassten Geräts funktionieren[3]. Elektrische Zweiräder ohne Typgenehmigung bleiben erfasst; Anlage 1 nennt Pedelecs ausdrücklich[1][3]. In Grenzfällen kann die stiftung ear auf Antrag gebührenpflichtig bescheinigen, ob eine Registrierungspflicht besteht[19].
Wer betroffen ist: die Rollen im ElektroG
Die Pflichten hängen an der Rolle, nicht an der Unternehmensgröße. Eine Mengen- oder Umsatzschwelle kennt das ElektroG für die Registrierung nicht[4][5]. Die Begriffe sind im ElektroG eigenständig definiert und weichen vom Verpackungsrecht ab[4].
| Ihre Situation | Rolle nach § 3 ElektroG | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Sie stellen Geräte unter eigener Marke her oder lassen sie fertigen und bieten sie in Deutschland an | Hersteller (Nr. 9 a) | Registrierung vor dem ersten Angebot[4][5] |
| Sie verkaufen Fremdgeräte unter Ihrer eigenen Marke | Hersteller (Nr. 9 b) | Registrierung; nicht, wenn die Marke des Originalherstellers auf dem Gerät steht[4] |
| Sie importieren Geräte aus einem anderen EU-Land oder einem Drittland und bieten sie als Erster in Deutschland an | Hersteller (Nr. 9 c) | Registrierung für die importierten Marken[4] |
| Sie sitzen im Ausland und verkaufen online direkt an Endnutzer in Deutschland | Hersteller (Nr. 9 d) | Bevollmächtigter in Deutschland ist Pflicht[4][7] |
| Sie kaufen registrierte Ware in Deutschland ein und verkaufen sie weiter | Vertreiber (Nr. 11) | WEEE-Nummer prüfen, Rücknahme und Information je nach Fläche[5][9] |
| Sie bieten Geräte unregistrierter Hersteller an | gilt als Hersteller | volle Herstellerpflichten[4] |
| Sie betreiben einen Online-Marktplatz | Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Nr. 11b) | Angebote unregistrierter Hersteller nicht ermöglichen[4][5] |
| Sie lagern, verpacken oder versenden fremde Geräte | Fulfilment-Dienstleister (Nr. 11c) | Ware unregistrierter Hersteller nicht lagern, verpacken oder versenden[4][5] |
Zwei Abgrenzungen sind häufig. Ein Auftragsfertiger ohne eigene Marke (OEM) ist nicht Hersteller; Hersteller ist sein Kunde, der das Gerät unter seiner Marke verkauft[16]. Post- und Paketdienste gelten nicht als Fulfilment-Dienstleister[4]. Seit 1. Juli 2023 müssen Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister die Registrierung ihrer Händler prüfen[22]. Welchen Nachweis Amazon dafür verlangt, zeigt unser Artikel EPR-Nachweis für Amazon.de.
Pflichten nach Rolle
Die folgende Übersicht nennt die Pflicht, ihren Adressaten und die Fundstelle. Was davon für Sie gilt, ergibt sich aus der Rollentabelle oben.
| Pflicht | Hersteller B2C | Hersteller B2B | Vertreiber | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Registrierung je Marke und Geräteart | ja | ja | nein (Nummer der Lieferanten prüfen) | § 6[5] |
| Insolvenzsichere Garantie | ja, jährlich | nein | nein | § 7[6] |
| Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept | nein | ja | nein | §§ 7, 7a[6][26] |
| WEEE-Nummer beim Anbieten und auf Rechnungen | ja | ja | nein | § 6 Abs. 3[5] |
| Kennzeichnung der Geräte | ja | ja | nein | § 9[8] |
| Mengenmeldung in Verkehr gebrachter Geräte | monatlich bis zum 15. | jährlich bis 30. April | nein | § 27[12] |
| Abholung bei Kommunen oder eigene Rücknahme | Abholung nach Zuweisung | eigene zumutbare Rückgabemöglichkeit | Rücknahme ab 400 m² Fläche und bei E-Zigaretten | §§ 16, 17, 19[9][27] |
| Information der Endnutzer | schriftlich beim Gerät | schriftlich mit der Lieferung und online | Tafeln im Laden, online auf der Website | §§ 18, 19a[10][28] |
Hersteller dürfen die Entsorgungskosten gegenüber Endkunden nicht gesondert ausweisen[6]. Die Mengen für Exporte und für selbst zurückgenommene Altgeräte meldet der Hersteller jährlich bis 30. April[12].
Registrierung bei der stiftung ear
Die Registrierung ist die Voraussetzung für jedes Angebot in Deutschland. Sie erfolgt im ear-Portal je Marke und Geräteart; das Ergebnis ist die WEEE-Registrierungsnummer, die Sie beim Anbieten und auf Rechnungen angeben[5][16]. Der Ablauf in Kurzform:
- Rolle und Gerätearten bestimmen; bei Zweifeln eine Bescheinigung über die Registrierungspflicht beantragen[15][19].
- Ohne deutsche Niederlassung zuerst genau einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland beauftragen: schriftlich, auf Deutsch, für mindestens drei Monate[7][17].
- Benutzerkonto im ear-Portal anlegen und den Registrierungsantrag je Marke und Geräteart stellen[16].
- Für B2C-Geräte eine Garantie nachweisen, für B2B-Geräte Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept beifügen[5][6].
- Nach dem Bescheid die Nummer in Shop, Marktplatzkonto und Rechnungen eintragen, dann die laufenden Meldungen abgeben[5][12].
Welche Unterlagen Sie brauchen, wie lange das Verfahren dauert und was es kostet, erklärt der Ratgeber WEEE-Nummer beantragen. Von welchen Faktoren die Bearbeitungszeit abhängt, zeigt unser Artikel zur Dauer der Registrierung bei der stiftung ear.
Rücknahmepflichten für Händler und Onlineshops
Händler müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn sie mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte haben. Lebensmittelhändler sind ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche verpflichtet, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten[9]. Für Onlinehändler zählt statt der Verkaufsfläche die gesamte Lager- und Versandfläche, auch im Ausland; seit 2026 gehört dazu die gesamte Fläche aller Regalböden[4][9].
Verpflichtete Händler nehmen auf zwei Wegen zurück:
- 1:1: Beim Kauf eines neuen Geräts nehmen sie ein Altgerät der gleichen Geräteart kostenlos zurück. Bei Lieferung nach Hause holen sie es dort kostenlos ab; online gilt die Abholpflicht für Wärmeüberträger, Bildschirme und Großgeräte[9].
- 0:1: Ohne Kaufpflicht nehmen sie bis zu drei kleine Altgeräte je Geräteart zurück, die in keiner Kante länger als 25 cm sind[9].
Onlinehändler erfüllen die übrigen Fälle über geeignete Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung zum Kunden[9]. Für E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer gilt seit 1. Juli 2026 eine eigene Pflicht: Wer sie führt oder in den letzten sechs Monaten geführt hat, nimmt sie unabhängig von Fläche und Neukauf kostenlos zurück, auch im Versandhandel[9][14][20].
Verpflichtete Händler informieren ihre Kunden über Rückgabe, Batterieentnahme, Datenlöschung und das Mülltonnen-Symbol: im Laden auf gut sichtbaren Tafeln, online in den genutzten Darstellungsmedien oder schriftlich in der Sendung[10]. Seit 1. Juli 2026 tragen ihre Rücknahmestellen außerdem das neue Rücknahme-Logo nach Anlage 3a, im Laden mindestens in DIN A4[11][14]. Onlineshops platzieren es auf den Produktseiten oder im Bestellprozess und erklären, wie Abholung und Rückgabe funktionieren[11].
Kennzeichnung der Geräte
Hersteller kennzeichnen jedes Gerät vor dem Inverkehrbringen dauerhaft mit drei Angaben[8][16]:
- einer Herstellerangabe, die den Hersteller eindeutig erkennbar macht,
- dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne nach Anlage 3,
- einer Datumsangabe oder einem ausgefüllten Balken unter dem Symbol, die zeigen, dass das Gerät nach dem maßgeblichen Stichtag in Verkehr gebracht wurde.
Nur wenn Größe oder Funktion es erfordern, darf das Symbol auf Verpackung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein stehen[8]. Davon zu trennen sind die WEEE-Nummer, die in Angeboten und auf Rechnungen steht, und das Rücknahme-Logo nach Anlage 3a für Sammel- und Rücknahmestellen[5][11].
Was sich mit ElektroG4 2026 geändert hat
Das Zweite Gesetz zur Änderung des ElektroG vom 25. November 2025, von der stiftung ear als ElektroG4 bezeichnet, ist am 27. November 2025 verkündet worden; seine Änderungen gelten seit 1. Januar 2026[2][20].
| Thema | Bis 31.12.2025 | Seit 1.1.2026 | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| E-Zigaretten und Tabakerhitzer | keine eigene Rücknahmepflicht | Rücknahme durch jede Verkaufsstelle, auch online, Pflicht ab 1.7.2026 | § 17 Abs. 1a, § 46 Abs. 1[9][14] |
| Rücknahme-Logo | kein Symbol im Gesetz festgelegt | Logo nach Anlage 3a an Rücknahmestellen und in Onlineshops, umzusetzen bis 30.6.2026 | § 18a, § 46 Abs. 2[11][14] |
| Fläche im Onlinehandel | Lager- und Versandflächen ohne Definition | Definition inklusive aller Regalböden, Lager im Ausland zählen mit | § 3 Nr. 11d[4] |
| Kundeninformation | allgemeine Hinweise | zusätzlich Risiken lithiumhaltiger Batterien und Entnahme von Lampen; Hersteller legen die Information dem Gerät schriftlich bei | § 18 Abs. 3 und 4[10] |
| B2B-Information | Information ohne Formvorgabe | schriftlich mit der Warensendung und zusätzlich online | § 19a[28] |
| Meldungen zu Export und Eigenrücknahme | monatlich, letzte Meldung nach altem Recht bis 15.1.2026 | jährlich bis 30. April; Eigenrücknahme auf Wunsch monatlich | § 27 Abs. 2 und 2a, § 46 Abs. 4[12][14] |
| Ordnungswidrigkeiten | Tatbestände bis Nr. 13b | neue Tatbestände zu Logo und Informationspflichten | § 45 Abs. 1 Nr. 13c und 13d[13] |
Nicht geändert haben sich die Registrierungspflicht, die Rollen, die Garantiepflicht für B2C-Geräte und die Flächenschwellen von 400 m² und 800 m²[5][6][9].
Fristen und Zeitplan
Die Daten zeigen, was gilt und was noch offen ist.
| Datum | Ereignis | Status |
|---|---|---|
| 1. Juli 2023 | Prüfpflicht für Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister | gilt[22] |
| 1. Januar 2026 | ElektroG4 in Kraft | gilt[2] |
| 15. Januar 2026 | letzte Monatsmeldung zu Export und Eigenrücknahme nach altem Recht | abgeschlossen[14] |
| 30. Juni 2026 | Ende der Übergangsfrist für Rücknahme-Logo und Rücknahmestellen für E-Zigaretten | abgelaufen[14] |
| jeden Monat bis zum 15. | Meldung der in Verkehr gebrachten B2C-Mengen des Vormonats | laufend[12] |
| jährlich bis 30. April | Jahres-Statistik-Mitteilung und B2B-Mengen des Vorjahres | laufend[12][16] |
| 1. Januar 2027 | neue Faktoren für die Höhe der Garantie | angekündigt[21] |
| offen | Überarbeitung der WEEE-Richtlinie als Teil eines EU-Kreislaufwirtschaftsgesetzes | angekündigt, kein Vorschlag vorgelegt (Stand 20.09.2026)[24][25] |
Die EU-Kommission hat angekündigt, die WEEE-Richtlinie zu überarbeiten. Ein Rechtsakt liegt nicht vor; für Unternehmen ändert sich dadurch derzeit nichts[24][25].
Kosten und Folgen fehlender Registrierung
Die amtlichen Gebühren der stiftung ear richten sich nach der Gebührenverordnung ElektroGBattDGGebV (BGBl. 2025 I Nr. 187)[19]:
| Gebühr | Betrag (netto) |
|---|---|
| Registrierung je Marke und Geräteart | 9,50 Euro[19] |
| Quartalsgebühr je Registrierungsnummer und angefangenem Quartal | 32,80 Euro[19] |
| Prüfung einer herstellerindividuellen Garantie | 156,90 Euro[19] |
| Prüfung des Garantiebetrags je Geräteart und Jahr | 3,80 Euro[19] |
| Prüfung von Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept (B2B) | 18,90 Euro je Registrierung[19] |
| Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten | 50,60 Euro[19] |
Die stiftung ear rechnet selbst vor: Ein B2C-Hersteller mit einer Marke, fünf Gerätearten und kollektivem Garantienachweis zahlt einmalig 47,50 Euro und jährlich 150,20 Euro Gebühren, jeweils netto[18]. Hinzu kommen Kosten, die keine Behörde festlegt: Garantie oder Garantiesystem, Abholung und Entsorgung von Altgeräten, gegebenenfalls ein Bevollmächtigter. Diese Preise hängen von Anbieter und Mengen ab.
Fehlt die Registrierung, darf der Hersteller seine Geräte in Deutschland nicht in Verkehr bringen. Das Verbot reicht in die Lieferkette: Händler dürfen die Geräte nicht zum Verkauf anbieten, Marktplätze dürfen das Angebot nicht ermöglichen und Fulfilment-Dienstleister dürfen sie nicht lagern, verpacken oder versenden[5]. Ein Händler, der solche Geräte trotzdem anbietet, gilt selbst als Hersteller und übernimmt dessen Pflichten[4].
Verstöße gegen Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme, Information und Meldungen sind Ordnungswidrigkeiten nach § 45 ElektroG[13]. Für Registrierung, Benennung des Bevollmächtigten und Mengenmeldungen ist das Umweltbundesamt zuständig, für die meisten übrigen Fälle die Landesbehörden[13][22]. Wer bereits ohne Registrierung verkauft hat, registriert sich sofort und lässt den Umgang mit den bereits verkauften Mengen im Einzelfall klären.
Häufige Fehler
- Nur das Hauptprodukt registriert. Lösung: jede Marke und jede Geräteart einzeln prüfen, auch Zubehör mit eigener Funktion[5][16].
- Akku im Gerät übersehen. Lösung: Batterien gesondert nach Batterierecht registrieren[15].
- Eigene Marke auf zugekaufter Ware. Lösung: Mit eigener Marke sind Sie Hersteller, auch wenn ein anderer das Gerät gebaut hat[4].
- Registrierung des Heimatlands für ausreichend gehalten. Lösung: Für Deutschland eine eigene Registrierung, ohne Niederlassung über einen Bevollmächtigten[7][23].
- B2C-Gerät als B2B registriert. Lösung: Geräte, die auch private Haushalte nutzen können, gelten als B2C; nur eine Glaubhaftmachung kann das widerlegen[6].
Für Unternehmen aus den Niederlanden, Österreich und der Schweiz
Eine Registrierung im Heimatland gilt in Deutschland nicht. Jedes EU-Land führt ein eigenes Register; das gilt für Unternehmen aus den Niederlanden und Österreich ebenso wie für Unternehmen aus der Schweiz[23].
- Direktverkauf an Endnutzer in Deutschland: Sie sind Hersteller nach § 3 Nr. 9 d und müssen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland beauftragen. Er registriert und erfüllt die Pflichten in eigenem Namen[4][7][17].
- Eigene Marke, Lieferung an einen deutschen Händler: Auch dann sind Sie Hersteller und beauftragen einen Bevollmächtigten. Solange keiner benannt ist, trägt der deutsche Importeur die Herstellerpflichten[7].
- Fremdware an einen deutschen Händler, der als Erster in Deutschland anbietet: Hersteller ist in der Regel der deutsche Händler als Importeur[4].
- Niederlassung in Deutschland: Die stiftung ear erkennt in der Regel eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung oder eine feste Einrichtung mit eigenem Personal an; eine deutsche Steuernummer ist zwingend. Eine Tochtergesellschaft ist keine Niederlassung, kann aber selbst Hersteller sein[17].
Für Österreich erklärt der Ratgeber zum EDM-Portal die Registrierung im Heimatmarkt. Die Schweiz hat kein staatliches Herstellerregister; dort finanzieren die Branchensysteme Swico und SENS das Recycling, wie der Ratgeber Swico und SENS zeigt. Welche Pflichten Sie in weiteren EU-Ländern prüfen sollten, zeigt unser Artikel zu EPR-Pflichten im EU-Ausland. Ob Sie in einem Land Hersteller sind, hängt von Marke, Lieferweg und Vertragspartner ab. Diese Fälle sollten Sie vor dem ersten Verkauf einzeln klären. ClearoSystems prüft in einer digitalen Bedarfsanalyse für Unternehmen mit Heimatmarkt Niederlande, Österreich oder Schweiz je Produkt, Rolle, Vertriebsweg und Land, welche Pflichten gelten, und begleitet danach Registrierung, Meldungen und Bevollmächtigung.
Stand und Änderungen
Stand: 16. Oktober 2026. Geprüft haben wir an diesem Tag den ElektroG-Text auf gesetze-im-internet.de in der Fassung des Gesetzes vom 25. November 2025, das Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 286 mit dem Inkrafttreten, die Gebührenverordnung ElektroGBattDGGebV, die Hersteller-, Gebühren- und Presseseiten der stiftung ear, die ElektroG-Seite des Umweltbundesamts sowie den Stand der angekündigten WEEE-Revision bei EU-Kommission und Europäischem Parlament[1][2][19][22][24]. Änderungen: 15. Oktober 2026, erste Fassung; 16. Oktober 2026, fachliche Präzisierungen nach Expertenprüfung (Fristen der Novelle im Einstieg).
Häufige Fragen
- Brauche ich als Kleinunternehmer mit wenigen verkauften Geräten eine Registrierung?
- Ja. Das ElektroG kennt keine Mindestmenge und keine Umsatzgrenze. Wer als Hersteller auch nur ein einzelnes Gerät in Deutschland anbietet, muss vorher registriert sein. Bei einzelnen Gebühren, etwa für die Registrierung, kann die stiftung ear auf Antrag ermäßigen, wenn die Regelgebühr bei geringen Mengen unverhältnismäßig wäre. Die Quartalsgebühr gehört nicht dazu.
- Ich verkaufe nur Ersatzteile, Kabel und Adapter. Fällt das unter das ElektroG?
- Kabel und Adapter in der Regel ja: Die Geräteliste des Gesetzes nennt konfektionierte Stromkabel, USB-, HDMI- und Netzwerkkabel sowie Adapter und Reisestecker ausdrücklich. Reine Bauteile, die nur eingebaut in einem anderen Gerät funktionieren, sind dagegen nicht erfasst. In Zweifelsfällen kann die stiftung ear eine Bescheinigung über die Registrierungspflicht ausstellen.
- Ich verkaufe auf Amazon über Fulfilment by Amazon. Wer ist hier Hersteller?
- Der Marktplatz und das Fulfilment-Lager sind nicht Hersteller Ihrer Ware. Hersteller sind Sie, wenn Sie unter eigener Marke verkaufen, als Erster importieren oder aus dem Ausland direkt an Endnutzer liefern. Amazon darf Ihre Geräte nur listen und versenden, wenn die Registrierung nachgewiesen ist.
- Gilt die Rücknahme von E-Zigaretten auch für kleine Onlineshops?
- Ja. Die Pflicht hängt nicht von der Fläche ab, sondern davon, ob Sie E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer führen oder in den letzten sechs Monaten geführt haben. Sie gilt auch im Versandhandel. Die Rücknahme darf nicht an einen Neukauf geknüpft sein.
- Mein Gerät enthält einen fest eingebauten Akku. Reicht die WEEE-Registrierung?
- Nein. Das Gerät registrieren Sie nach dem ElektroG, die Batterie nach dem Batterierecht. Beide Registrierungen laufen über die stiftung ear, sind aber getrennte Verfahren mit eigenen Pflichten.
- Darf ich die Recyclingkosten auf der Rechnung an meine Kunden ausweisen?
- Als Hersteller nicht. Das ElektroG verbietet Herstellern, die Entsorgungskosten gegenüber Endkunden gesondert auszuweisen. Anders ist es in der Schweiz, wo der vorgezogene Recyclingbeitrag auf Rechnungen genannt werden darf und oft genannt wird.
Quellen
- [1]Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Gesamtausgabe, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 (abgerufen am 15.10.2026)
- [2]Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, BGBl. 2025 I Nr. 286 vom 27.11.2025 (abgerufen am 15.10.2026)
- [3]§ 2 ElektroG: Anwendungsbereich (abgerufen am 15.10.2026)
- [4]§ 3 ElektroG: Begriffsbestimmungen (abgerufen am 15.10.2026)
- [5]§ 6 ElektroG: Registrierung (abgerufen am 15.10.2026)
- [6]§ 7 ElektroG: Finanzierungsgarantie (abgerufen am 15.10.2026)
- [7]§ 8 ElektroG: Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten (abgerufen am 15.10.2026)
- [8]§ 9 ElektroG: Kennzeichnung (abgerufen am 15.10.2026)
- [9]§ 17 ElektroG: Rücknahmepflicht der Vertreiber (abgerufen am 15.10.2026)
- [10]§ 18 ElektroG: Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten (abgerufen am 15.10.2026)
- [11]§ 18a ElektroG: Kennzeichnung und Hinweispflichten an Sammel- und Rücknahmestellen (abgerufen am 15.10.2026)
- [12]§ 27 ElektroG: Mitteilungspflichten der Hersteller (abgerufen am 15.10.2026)
- [13]§ 45 ElektroG: Bußgeldvorschriften (abgerufen am 15.10.2026)
- [14]§ 46 ElektroG: Übergangsvorschriften (abgerufen am 15.10.2026)
- [15]stiftung ear: Für welche Produkte gilt das ElektroG? (abgerufen am 15.10.2026)
- [16]stiftung ear: Welche Pflichten haben Hersteller von Elektrogeräten? (abgerufen am 15.10.2026)
- [17]stiftung ear: WEEE-Registrierung beantragen als ausländisches Unternehmen (abgerufen am 15.10.2026)
- [18]stiftung ear: Kosten und Gebühren, Gebührenbeispiele (abgerufen am 15.10.2026)
- [19]ElektroGBattDGGebV, Anlage: Gebührenverzeichnis (BGBl. 2025 I Nr. 187) (abgerufen am 15.10.2026)
- [20]stiftung ear, Pressemitteilung vom 29.06.2026: Wer Vapes verkauft, muss Vapes auch zurücknehmen (abgerufen am 15.10.2026)
- [21]stiftung ear, 01.09.2026: Neue Garantiebetragsfaktoren ab 01.01.2027 (abgerufen am 15.10.2026)
- [22]Umweltbundesamt: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Seite zuletzt aktualisiert 26.04.2024) (abgerufen am 15.10.2026)
- [23]stiftung ear: Pflichten als Hersteller herausfinden, FAQ zur Geltung in anderen EU-Ländern (abgerufen am 15.10.2026)
- [24]Europäisches Parlament, Legislative Train: Circular Economy Act, Stand 20.09.2026 (abgerufen am 15.10.2026)
- [25]Europäische Kommission: Circular economy, Hinweis auf die geplante Revision der WEEE-Richtlinie (abgerufen am 15.10.2026)
- [26]§ 7a ElektroG: Rücknahmekonzept (abgerufen am 15.10.2026)
- [27]§ 19 ElektroG: Rücknahme durch den Hersteller (abgerufen am 15.10.2026)
- [28]§ 19a ElektroG: Informationspflichten der Hersteller (abgerufen am 15.10.2026)

