Auf einen Blick

ThemaStand 15.10.2026
RechtsgrundlageElektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.11.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 286)[10]
EU-GrundlageWEEE-Richtlinie 2012/19/EU vom 4.7.2012, nationale Herstellerregister je Mitgliedstaat[23]
Zuständige Stellestiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear), Antrag im ear-Portal[13]
Wer sich registriertHersteller nach § 3 Nr. 9 ElektroG, auch Importeure und ausländische Fernabsatzhändler[1]
Was registriert wirdjede Kombination aus Marke und Geräteart; eine Registrierungsnummer je Hersteller[20]
NachweisB2C: insolvenzsichere Garantie; B2B: Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept[2]
Amtliche Gebühren9,50 € je Marke und Geräteart, 32,80 € je Registrierungsnummer und angefangenem Quartal[11]
Dauerbei vollständigem Antrag in der Regel 2 bis 4 Wochen[13]
Nächstes Datumneue Faktoren für den Garantiebetrag ab 1.1.2027[18]

Was ist die WEEE-Nummer?

Die WEEE-Nummer ist die Registrierungsnummer nach dem ElektroG. WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment, also Elektro-Altgeräte. Die stiftung ear teilt die Nummer mit dem Registrierungsbescheid mit und veröffentlicht den Hersteller im Verzeichnis der registrierten Hersteller[13]. Eine gültige Nummer ist achtstellig und wird als „WEEE-Reg.-Nr. DE“ mit den acht Ziffern angegeben[20].

Ein Hersteller hat nur eine Registrierungsnummer, kann darunter aber mehrere Registrierungen haben: je Marke und Geräteart eine[20]. Eine Geräteart fasst Geräte einer Kategorie zusammen, die nach Nutzung oder Funktion vergleichbar sind[1]. Registriert wird also nie ein einzelnes Modell, eine Serie oder ein Produkttyp[20].

Die Nummer gilt nur für Deutschland. Jeder EU-Mitgliedstaat führt ein eigenes Herstellerregister[23]. Was das Gesetz darüber hinaus verlangt, von der Rücknahme im Handel bis zur Kennzeichnung, erklärt unser Ratgeber zum ElektroG.

Wer braucht eine WEEE-Nummer – und wer nicht?

Eine eigene Nummer braucht, wen das ElektroG als Hersteller einstuft. Der Begriff ist weiter als im Alltag: Hersteller ist nicht nur, wer Geräte baut[1].

Ihre SituationEigene WEEE-Nummer?Grund
Sie lassen Geräte fertigen und bieten sie unter Ihrer Marke in Deutschland anja§ 3 Nr. 9 Buchst. a ElektroG[1]
Sie bieten Geräte anderer Hersteller unter Ihrer eigenen Marke anja, außer Name oder Marke des Herstellers steht auf dem Gerät§ 3 Nr. 9 Buchst. b ElektroG[1]
Sie bieten Geräte aus einem anderen EU-Land oder einem Drittland als Erster in Deutschland anja§ 3 Nr. 9 Buchst. c ElektroG[1]
Sie sitzen im Ausland und verkaufen online direkt an Endnutzer in Deutschlandja, über einen Bevollmächtigten§ 3 Nr. 9 Buchst. d, § 8 Abs. 2 ElektroG[1][4]
Sie beziehen alle Geräte von in Deutschland registrierten Herstellern und verkaufen sie weiternein, Sie nennen die Nummer des LieferantenVertreiber, kein Hersteller[20]
Sie bieten Geräte nicht registrierter Hersteller anja, Sie gelten dann selbst als Hersteller§ 3 Nr. 9 letzter Halbsatz ElektroG[1]
Sie verkaufen gebrauchte Geräte, die Sie erstmals aus dem Ausland nach Deutschland bringenjastiftung ear[20]

Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle. § 6 ElektroG knüpft die Registrierung an das Inverkehrbringen, nicht an eine Menge[2]. Kleine Hersteller können lediglich einzelne Gebühren auf Antrag ermäßigen lassen; die Quartalsgebühr gehört nicht dazu[12].

Ausländische Markenhersteller, die über einen Importeur in Deutschland verkaufen, müssen nach § 8 Abs. 1 ElektroG ebenfalls einen Bevollmächtigten beauftragen. Solange sie das nicht tun, trägt der Importeur in Deutschland die Herstellerpflichten[4]. Lieferbedingung, Rechnung oder Lagerort allein klären die Rolle nicht. Entscheidend ist, wer das Gerät erstmals in Deutschland anbietet.

Geräteart und Marke: wofür die Registrierung gilt

Die stiftung ear unterscheidet neun Gerätearten für Geräte, die private Haushalte nutzen können (B2C), und acht für die ausschließlich gewerbliche Nutzung (B2B)[14]. Dazu gehören Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte, kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie große und kleine Photovoltaikmodule[14]. Wer die passende Geräteart nicht sicher bestimmen kann, nutzt das Zuordnungstool der stiftung ear[14].

  • B2C oder B2B: Ein Gerät, das sowohl private Haushalte als auch andere Nutzer verwenden können, gilt als Gerät aus privaten Haushalten[1]. Eine B2B-Registrierung passt nur, wenn Sie die ausschließlich gewerbliche Nutzung glaubhaft machen können[3].
  • Mehrere Gerätearten: Wer nur für „Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ registriert ist, aber auch Geräte unter 50 cm verkauft, braucht eine weitere Registrierung[20].
  • Marke: Der Firmenname ist zulässig, eine eingetragene Marke ist nicht nötig. Unzulässig sind „keine Marke“, „no name“, reine Typenbezeichnungen, Gerätebeschreibungen oder die WEEE-Nummer selbst[13].
  • Schreibweise: Unterschiedliche Schreibweisen oder Typenbezeichnungen lösen keine neue Registrierung aus; der „kleinste gemeinsame Nenner“ der Marke genügt[20].

WEEE-Registrierung bei der stiftung ear Schritt für Schritt

Legen Sie vorab die Angaben nach Anlage 2 ElektroG bereit. Dazu gehören Firmendaten mit Steuernummer, vertretungsberechtigte Person, Kontaktperson, Kategorie und Geräteart, Nutzungsart, Marke, Angaben zur Garantie oder zum Rücknahmekonzept und Ihre Verkaufsmethode[9]. Verkaufen Sie per Fernabsatz in andere EU-Länder, gehören die Liste dieser Länder und die Namen der dortigen Bevollmächtigten dazu[9].

  • Benutzerkonto im ear-Portal anlegen, als Hersteller oder Bevollmächtigter, und die E-Mail-Adresse innerhalb von sieben Tagen bestätigen. Ein Konto allein ist noch keine Registrierung[13].
  • Vertretungsberechtigte Person und Zahlungsdaten im Portal hinterlegen[13].
  • Ohne Niederlassung in Deutschland: einen Bevollmächtigten schriftlich und auf Deutsch beauftragen, für mindestens drei Monate und nur einen für alle Marken und Gerätearten. Die stiftung ear bestätigt zuerst diese Beauftragung[4][15].
  • Den Registrierungsantrag je Marke und Geräteart stellen[13].
  • Für B2C-Gerätearten die Garantie nachweisen, für B2B-Gerätearten Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept beifügen[2][13].
  • Den gebührenpflichtigen Antrag absenden. Die stiftung ear prüft in der Reihenfolge des Eingangs; ein Vorziehen ist nicht möglich[13].
  • Den Registrierungsbescheid per E-Mail erhalten. Er enthält die WEEE-Reg.-Nr. DE, und der Hersteller erscheint im öffentlichen Verzeichnis. Erst jetzt dürfen Sie die Geräte in Verkehr bringen[13][20].

Bei vollständigem und korrektem Antrag rechnet die stiftung ear mit zwei bis vier Wochen; hohes Antragsaufkommen oder komplexe Fälle verlängern die Bearbeitung[13]. Was die Dauer im Einzelnen bestimmt, zeigt unser Artikel Wie lange dauert die Registrierung bei der stiftung ear?.

Garantie oder Glaubhaftmachung: B2C und B2B

Für Geräte, die private Haushalte nutzen können, verlangt § 7 ElektroG eine insolvenzsichere Garantie. Sie sichert die Finanzierung der späteren Entsorgung und hat nichts mit der Produktgewährleistung zu tun[3][13]. Zulässig sind eine Bürgschaft oder Garantie auf erstes Anfordern eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die Hinterlegung von Geld oder die Teilnahme an einem geeigneten Garantiesystem[3].

Den Nachweis erbringen Sie kalenderjährlich[3]. Die Höhe des Garantiebetrags ermittelt die stiftung ear mit einem Garantierechner; ab dem 1. Januar 2027 gelten dafür neue Faktoren[17][18]. Reicht die Garantie nicht aus, erinnert die stiftung ear zunächst. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann sie die Registrierung widerrufen[7][17].

Für Geräte, die ausschließlich oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, entfällt die Garantie. Stattdessen machen Sie diese Nutzung glaubhaft und legen ein Rücknahmekonzept vor[2][3].

Was kostet die WEEE-Nummer?

Die amtlichen Gebühren stehen im Gebührenverzeichnis der ElektroGBattDGGebV, zuletzt geändert am 30.9.2025[11][12]. Es sind Nettobeträge; Umsatzsteuer kommt hinzu, soweit die Leistung steuerpflichtig ist[12][16].

Gebühr (Nr. im Gebührenverzeichnis)BetragAnfall
Registrierung je Marke und Geräteart (1.1)9,50 €einmal je Registrierung[11]
Quartalsgebühr je Registrierungsnummer (1.2)32,80 €je angefangenes Kalenderquartal[11]
Prüfung einer herstellerindividuellen Garantie (1.4)156,90 €je vorgelegte Garantie[11]
Prüfung des Garantiebetrags (1.5)3,80 €je Geräteart und angefangenes Kalenderjahr[11]
Prüfung von B2B-Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept (1.6)18,90 €je Registrierung[11]
Bestätigung der Benennung eines Bevollmächtigten (1.7)50,60 €je Benennung oder Änderung[11]
Änderung der registrierten Geräteart (1.10)20,50 €je Änderung[11]

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Daten: Ein Hersteller mit Sitz in Deutschland registriert eine Marke in zwei B2C-Gerätearten und nutzt ein Garantiesystem. Einmalig fallen 2 × 9,50 € = 19,00 € an. Jährlich kommen 4 × 32,80 € = 131,20 € Quartalsgebühr und 2 × 3,80 € = 7,60 € Garantiebetragsprüfung hinzu, zusammen 138,80 €. Im ersten vollen Jahr zahlt er der stiftung ear also 157,80 €[11]. Die Quartalsgebühr fällt je Registrierungsnummer an, nicht je Geräteart; so rechnet auch die stiftung ear in ihren Beispielen[16].

Nicht enthalten sind das Entgelt des Garantiesystems oder die Bankgebühren für eine Bürgschaft, die Kosten für Abholung und Entsorgung der Altgeräte und interner Aufwand. Ein ausländischer Hersteller zahlt zusätzlich 50,60 € für die Bestätigung des Bevollmächtigten[11] sowie dessen Honorar, das je Anbieter verschieden ist.

Pflichten nach der Registrierung

Mit der Nummer beginnen die laufenden Herstellerpflichten. Die wichtigsten im Überblick:

PflichtWas zu tun istGrundlage
Nummer angebenbeim Anbieten und auf Rechnungen[2]§ 6 Abs. 3 ElektroG
Geräte kennzeichnenHersteller eindeutig erkennbar, Zeitpunkt des Inverkehrbringens, Symbol der durchgestrichenen Mülltonne[5]§ 9 ElektroG
Mengen meldenje Geräteart monatlich bis zum 15. des Folgemonats; ohne Garantiepflicht (B2B) jährlich bis 30. April; Nullmengen mit null[6]§ 27 ElektroG
Garantiefür B2C-Geräte jedes Kalenderjahr nachweisen[3]§ 7 ElektroG
Altgeräte abholenvolle Behälter an kommunalen Sammelstellen nach Zuweisung der stiftung ear abholen (B2C)[19]ElektroG
ZurücknehmenB2B-Geräte zurücknehmen, wenn sie Abfall werden[19]ElektroG
InformierenKunden über Rückgabe, Löschung personenbezogener Daten und das Symbol informieren[19]ElektroG
Änderungen meldengeänderte Daten und die Aufgabe des Inverkehrbringens unverzüglich mitteilen[2]§ 6 Abs. 1 ElektroG

Die Entsorgungskosten dürfen Hersteller gegenüber Endkunden nicht gesondert ausweisen[3].

Marktplätze und Fulfilment: wie die Nummer geprüft wird

Seit dem 1. Juli 2023 müssen Betreiber von Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleister prüfen, ob ihre Kunden korrekt bei der stiftung ear registriert sind[21]. Ist ein Hersteller nicht registriert, dürfen Marktplätze das Anbieten seiner Geräte nicht ermöglichen. Fulfilment-Dienstleister dürfen sie nicht lagern, verpacken, adressieren oder versenden[2].

Lehnt ein Marktplatz Ihre Nummer ab, prüfen Sie zuerst, ob Ihre Registrierung die angebotene Marke und Geräteart abdeckt[20]. Sind Sie nur Wiederverkäufer, nennen Sie die Nummer Ihres Lieferanten; eine überflüssige eigene Registrierung soll vermieden werden[20]. Jede Nummer lässt sich im öffentlichen Verzeichnis der registrierten Hersteller und Bevollmächtigten prüfen[22]. Welche Nachweise Amazon für Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen verlangt, zeigt unser Artikel zum EPR-Nachweis für Amazon.de.

Folgen fehlender Registrierung

Ohne ordnungsgemäße Registrierung darf ein Hersteller seine Geräte nicht in Verkehr bringen. Das gleiche Verbot trifft Vertreiber, Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister in Bezug auf diese Geräte (§ 6 Abs. 2 ElektroG)[2]. Wer als Vertreiber Geräte nicht registrierter Hersteller anbietet, gilt selbst als Hersteller[1].

Fehlende oder verspätete Registrierung, Inverkehrbringen ohne Registrierung, fehlende Nummer beim Angebot, fehlende Benennung eines Bevollmächtigten und fehlerhafte Mengenmitteilungen sind Ordnungswidrigkeiten nach § 45 ElektroG[8]. Fehlt die Garantie oder das Rücknahmekonzept, kann die stiftung ear die Registrierung widerrufen[7].

Häufige Fehler

  • Konto angelegt, Antrag nicht gestellt: Ein Herstellerkonto ohne Registrierungsantrag ist keine Registrierung[20].
  • Falsche Geräteart: Kleingeräte laufen unter einer Großgeräte-Registrierung nicht mit; registrieren Sie jede Geräteart, die Sie tatsächlich verkaufen[20].
  • Fehlende Marke: Weitere Eigenmarken brauchen eigene Registrierungen[20].
  • B2B gewählt, obwohl private Nutzung möglich ist: Solche Geräte gelten als Haushaltsgeräte und brauchen eine Garantie[1].
  • Verkauf vor dem Bescheid: Erst der Registrierungsbescheid erlaubt das Inverkehrbringen[13].
  • Eigene Nummer trotz reiner Wiederverkäuferrolle: Nennen Sie stattdessen die Nummer des registrierten Lieferanten[20].
  • Garantie nicht erneuert: Der Nachweis gilt kalenderjährlich[3].

Für Unternehmen aus den Niederlanden, Österreich und der Schweiz

Wer keine Niederlassung in Deutschland hat, braucht für die WEEE-Registrierung einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten. Das gilt für Markenhersteller, Importeure und Onlinehändler, die direkt an Endnutzer in Deutschland verkaufen[4]. Der Bevollmächtigte wird für jeden vertretenen Hersteller mit einer eigenen Registrierungsnummer registriert[7] und erscheint im Verzeichnis für Sie[15].

Eine Registrierung im Heimatland deckt Deutschland nicht ab, denn jedes EU-Land führt ein eigenes Register[23]:

  • Niederlande: Hersteller und Importeure schließen sich Stichting OPEN an; OPEN registriert sie im Nationaal (W)EEE Register[25][26].
  • Österreich: Ausländische Fernabsatzhändler müssen dort ihrerseits einen Bevollmächtigten bestellen; Vollmacht und Registrierung laufen über das EDM-Portal[24].
  • Schweiz: Es gibt keine WEEE-Registrierung nach EU-Muster. Händler, Hersteller und Importeure müssen Altgeräte nach der VREG kostenlos zurücknehmen; finanziert wird das über den vorgezogenen Recyclingbeitrag von SENS und Swico[27].

Umgekehrt gilt: Ein Hersteller mit Sitz in Deutschland, der per Fernabsatz direkt an Endnutzer in einem anderen EU-Land verkauft, muss dort einen Bevollmächtigten bestellen[4]. Wie Sie solche Pflichten je Zielland ordnen, zeigt der Überblick zu EPR-Pflichten im EU-Ausland und der Ratgeber zur erweiterten Herstellerverantwortung.

Stand und Änderungen

Stand: 16. Oktober 2026. Geprüft wurden das ElektroG in der Fassung vom 25. November 2025, das Gebührenverzeichnis der ElektroGBattDGGebV, die Anleitungen und Mitteilungen der stiftung ear einschließlich der Garantiebetragsfaktoren ab 1. Januar 2027 sowie die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Wir prüfen die Seite erneut, wenn die neuen Garantiefaktoren gelten oder sich das Gebührenverzeichnis ändert. Änderungen: 15. Oktober 2026, erste Fassung; 16. Oktober 2026, fachliche Präzisierungen nach Expertenprüfung (Bevollmächtigter im Einstieg). ClearoSystems klärt in der Bedarfsanalyse Rolle, Geräteart und Zielländer und übernimmt bei Bedarf Registrierung, Meldungen und Bevollmächtigung.

Häufige Fragen

Wie kann ich eine WEEE-Nummer prüfen?
Im öffentlichen Verzeichnis der registrierten Hersteller und Bevollmächtigten, das die stiftung ear online bereitstellt. Ein Hersteller gilt als registriert, sobald er dort mit Nummer, Marke, Firmenname, Kategorie und Geräteart erscheint. Prüfen Sie vor dem Einkauf, ob Marke und Geräteart Ihres Lieferanten zur bezogenen Ware passen, und dokumentieren Sie das Ergebnis mit Datum.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine WEEE-Nummer?
Ja, wenn Sie Hersteller im Sinne des ElektroG sind; eine Mindestmenge gibt es nicht. Entlastung gibt es nur bei den Gebühren: Registrierungs- und Prüfgebühren können auf Antrag ermäßigt werden, wenn sie gemessen an Menge, Wert und Entsorgungsrelevanz unverhältnismäßig sind. Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Gebührenbescheid. Für die Quartalsgebühr ist keine Ermäßigung vorgesehen.
Deckt die WEEE-Nummer auch die Akkus in meinen Geräten ab?
Nein. Batterien und Akkus brauchen eine eigene Registrierung bei der stiftung ear nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz, je Marke und Batteriekategorie. Sie erhalten dafür eine eigene Batterie-Registrierungsnummer. Ein Elektrogerät mit eingebautem Akku in einer Versandverpackung berührt damit drei Pflichtbereiche: Gerät, Batterie und Verpackung.
Gilt meine deutsche WEEE-Nummer auch in Österreich oder den Niederlanden?
Nein. Die Registrierung bei der stiftung ear gilt nur für Deutschland. Verkaufen Sie direkt an Endnutzer in einem anderen EU-Land, brauchen Sie dort die nationale Registrierung und in der Regel einen Bevollmächtigten vor Ort. Diese Länder und Bevollmächtigten geben Sie auch in Ihrer deutschen Registrierung an.
Muss ich mich neu registrieren, wenn ich eine neue Marke einführe?
Ja, für jede neue Marke beantragen Sie vor dem ersten Angebot eine weitere Registrierung je Geräteart; Ihre Registrierungsnummer bleibt dieselbe. Ändert sich dagegen nur Firmenname, Rechtsform oder Anschrift, melden Sie die Änderung mit Nachweisen im ear-Portal. Die stiftung ear prüft dann, ob die Nummer bestehen bleibt.
Darf ich die Entsorgungskosten auf der Rechnung ausweisen?
Nein. Hersteller dürfen die Kosten für die Entsorgung der Geräte gegenüber dem Endkunden nicht gesondert ausweisen. Auf Angeboten und Rechnungen muss dagegen Ihre WEEE-Registrierungsnummer stehen.

Quellen

  1. [1]§ 3 ElektroG: Begriffsbestimmungen (Hersteller, Geräteart, Bevollmächtigter) (abgerufen am 15.10.2026)
  2. [2]§ 6 ElektroG: Registrierung und Vertriebsverbote (abgerufen am 15.10.2026)
  3. [3]§ 7 ElektroG: Finanzierungsgarantie (abgerufen am 15.10.2026)
  4. [4]§ 8 ElektroG: Niederlassungspflicht und Bevollmächtigter (abgerufen am 15.10.2026)
  5. [5]§ 9 ElektroG: Kennzeichnung (abgerufen am 15.10.2026)
  6. [6]§ 27 ElektroG: Mitteilungspflichten der Hersteller (abgerufen am 15.10.2026)
  7. [7]§ 37 ElektroG: Aufgaben der zuständigen Behörde bei der Registrierung (abgerufen am 15.10.2026)
  8. [8]§ 45 ElektroG: Bußgeldvorschriften (abgerufen am 15.10.2026)
  9. [9]Anlage 2 ElektroG: Angaben bei der Registrierung (abgerufen am 15.10.2026)
  10. [10]ElektroG: Gesamtausgabe mit Stand der letzten Änderung (abgerufen am 15.10.2026)
  11. [11]ElektroGBattDGGebV: Gebührenverzeichnis (abgerufen am 15.10.2026)
  12. [12]ElektroGBattDGGebV: Gebührenerhebung und Gebührenermäßigung (§§ 1–2) (abgerufen am 15.10.2026)
  13. [13]stiftung ear: WEEE-Registrierung beantragen (abgerufen am 15.10.2026)
  14. [14]stiftung ear: Welche Gerätearten gibt es, und wozu gehört mein Gerät? (abgerufen am 15.10.2026)
  15. [15]stiftung ear: WEEE-Nummer beantragen als ausländisches Unternehmen (abgerufen am 15.10.2026)
  16. [16]stiftung ear: Kosten und Gebühren mit Rechenbeispielen (abgerufen am 15.10.2026)
  17. [17]stiftung ear: Garantien kennenlernen (abgerufen am 15.10.2026)
  18. [18]stiftung ear: Neue Garantiebetragsfaktoren ab 01.01.2027, Mitteilung vom 01.09.2026 (abgerufen am 15.10.2026)
  19. [19]stiftung ear: Welche Pflichten haben Hersteller von Elektrogeräten? (abgerufen am 15.10.2026)
  20. [20]stiftung ear: Die 10 wichtigsten Fragen von Marktplatzverkäufern, Stand 06/2023 (abgerufen am 15.10.2026)
  21. [21]stiftung ear: INFObrief 3/2024, Ein Jahr Prüfpflicht für Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister (abgerufen am 15.10.2026)
  22. [22]stiftung ear: Verzeichnisse der registrierten Hersteller und Bevollmächtigten (abgerufen am 15.10.2026)
  23. [23]Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Art. 16 und 17 (abgerufen am 15.10.2026)
  24. [24]Unternehmensserviceportal Österreich: Bevollmächtigte für Elektro- und Elektronikgeräte (abgerufen am 15.10.2026)
  25. [25]Nationaal (W)EEE Register: Registrierung von Herstellern in den Niederlanden (abgerufen am 15.10.2026)
  26. [26]Stichting OPEN: Herstellerverantwortung für Elektrogeräte und Batterien in den Niederlanden (abgerufen am 15.10.2026)
  27. [27]BAFU: Elektrische und elektronische Geräte (abgerufen am 15.10.2026)