Schweizer Hersteller registrieren sich selbst in LUCID

Ein Schweizer Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endabnehmer in Deutschland liefert, gilt nach deutschem Recht als Hersteller. Es muss sich vor dem ersten Bereitstellen im Bundesgebiet kostenfrei im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Registrierung muss durch das Schweizer Unternehmen selbst erfolgen; sie kann nicht auf einen externen Dienstleister oder den deutschen Bevollmächtigten übertragen werden (§ 5 Abs. 1 Satz 2 VerpackDG).[1]

Rechtsgrundlage ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) vom 13. Juli 2026.[2] Es ist am 12. August 2026 in Kraft getreten und hat das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) führt das Register und ist die zuständige Behörde für das Herstellerregister nach Artikel 44 der Verordnung (EU) 2025/40 (§ 6 Abs. 6 VerpackDG). Die Registrierung erfolgt online über das elektronische System der ZSVR; für sie fallen keine Kosten an. Kosten entstehen später durch die Systembeteiligung: Für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht ist neben der Registrierung ein Systembeteiligungsvertrag zu schliessen.[3]

  • Zeitpunkt: Die Registrierung muss vor dem ersten Bereitstellen von Verpackungen oder verpackten Produkten im Bundesgebiet abgeschlossen sein (§ 6 Abs. 1 VerpackDG).[4]
  • Bevollmächtigter: Liefern Sie ohne eigene Niederlassung im Bundesgebiet direkt an deutsche Endabnehmer, müssen Sie seit dem 12. August 2026 vor dem ersten Bereitstellen einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung beauftragen (§ 5 Abs. 2 VerpackDG). Dessen Auftrag umfasst die Pflichten nach dem VerpackDG mit Ausnahme der Registrierung.[1]

Ob Sie in Deutschland Hersteller sind und welche EPR-Pflichten daraus entstehen, hängt von Produkt, Rolle, Vertriebsweg und Zielland ab. Die Clearo-Systems-Bedarfsanalyse prüft diese Kombinationen für Ihr Unternehmen und zeigt, welche Registrierungs-, Bevollmächtigungs- und weiteren EPR-Pflichten bestehen.

Wann ist Ihr Schweizer Unternehmen in Deutschland Hersteller?

Die Herstellereigenschaft folgt bei grenzüberschreitenden Lieferungen aus dem Inlandsvorrang: Liefert ein Unternehmen mit Sitz im Ausland direkt an einen Endabnehmer in Deutschland, also an Verbraucher oder an gewerbliche Endabnehmer, gilt das ausländische Unternehmen selbst als Hersteller. Trägt die Verpackung Ihren Namen oder Ihre Marke, können Sie zusätzlich Erzeuger der Verpackung im Sinne der PPWR sein. Die EPR-Herstellerrolle für Deutschland ergibt sich dagegen daraus, dass Sie die verpackten Produkte direkt aus der Schweiz an Endabnehmer in Deutschland liefern. Erzeuger- und Herstellerrolle sind deshalb getrennt zu bestimmen. Läuft der Vertrieb dagegen über einen Zwischenhändler, der die Verpackung im Bundesgebiet bereitstellt, kann die Herstellereigenschaft bei diesem liegen. Diese Abgrenzung ist der entscheidende Prüfpunkt, bevor Sie ein LUCID-Konto anlegen.[5]

PrüfpunktWas zu prüfen ist
Rechtsname und SteuernummerDer Schweizer juristische Name und die nationale oder europäische Steuernummer, wie sie später im LUCID-Registrierungsprozess einzutragen sind[4]
Zielgruppe in DeutschlandOb Sie direkt an private oder gewerbliche Endabnehmer liefern, ohne Zwischenhändler im Bundesgebiet[5]
MarkennamenAlle Marken, unter denen die Verpackung erstmals im Bundesgebiet bereitgestellt wird; fehlt ein Markenname, gilt der Unternehmensname[3]
Bestehender LUCID-EintragOb die öffentliche Herstellerliste der ZSVR bereits einen Eintrag für dieselbe juristische Person enthält[4]

Prüfen Sie vor der Registrierung, ob bereits ein LUCID-Eintrag für Ihr Unternehmen existiert, etwa aus früheren Lieferungen oder über eine Schwestergesellschaft. Massgeblich ist die juristische Person, nicht der Shopname. Die ZSVR veröffentlicht registrierte Hersteller mit Name, Anschrift, Markennamen und Registrierungsnummer im öffentlichen Register, sodass sich ein bestehender Eintrag dort nachprüfen lässt (§ 6 Abs. 4 VerpackDG).[4] Verwenden Sie dieselben Stammdaten wie beim Systembeteiligungsvertrag oder bei der Kooperation mit einem Marktplatz; mehrere Steuernummern für ein Unternehmen sind im Register nicht möglich.[3]

Die LUCID-Registrierung gilt nur für Deutschland. Pflichten in anderen Ländern entstehen zusätzlich und sind je Zielland gesondert zu prüfen, wie wir zu EPR-Pflichten im EU-Ausland beschreiben.

Bevollmächtigung und LUCID-Registrierung: So gehen Sie vor

Ist die Herstellereigenschaft geklärt, folgt der Ablauf. Die ZSVR verlangt die Angabe des Bevollmächtigten direkt im Registrierungsprozess; ohne diesen Eintrag lässt sich die Registrierung als ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung nicht abschliessen.[3]

  • LUCID-Felder vorbereiten: Name, Anschrift und Kontaktdaten inklusive europäischer oder nationaler Steuernummer, eine vertretungsberechtigte natürliche Person, nationale Kennnummer und E-Mail-Adresse, Markennamen sowie die Aufschlüsselung der Verpackungsarten (§ 6 Abs. 2 VerpackDG).[4]
  • Bevollmächtigten beauftragen: Sie dürfen nur einen Bevollmächtigten für die EPR beauftragen. Die Vereinbarung muss schriftlich in deutscher Sprache geschlossen und von beiden Seiten handschriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet werden.[3]
  • Registrierung abschliessen: Die Benennung des Bevollmächtigten erfolgt im Rahmen der Registrierung und bedarf der Bestätigung durch die ZSVR (§ 5 Abs. 5 VerpackDG). Die ZSVR bestätigt die Registrierung und teilt die Registrierungsnummer mit (§ 6 Abs. 3 VerpackDG).[4]
  • Nachweise aufbewahren: Bewahren Sie den Vertrag mit dem Bevollmächtigten und die Registrierungsbestätigung getrennt und nachvollziehbar auf.[1]

Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: Bereits registrierte Hersteller mit Sitz im Ausland werden seit dem 12. August 2026 nach dem Login auf eine fehlende Bevollmächtigung hingewiesen und müssen diese Angabe ergänzen. Änderungen an Registrierungsdaten, etwa ein Wechsel des Bevollmächtigten, sind der ZSVR unverzüglich zu melden (§ 6 Abs. 1 VerpackDG).[5]

Die LUCID-Registrierung ist nur eine mögliche EPR-Pflicht. Verkaufen Sie beispielsweise zusätzlich Elektrogeräte oder Batterien nach Deutschland oder liefern Sie in weitere Länder, können weitere Registrierungen und Bevollmächtigungen erforderlich sein. Mit der Clearo-Systems-Bedarfsanalyse erhalten Sie einen vollständigen Überblick darüber, welche EPR-Pflichten für Ihre Produkte, Rollen, Vertriebswege und Zielländer gelten. So erkennen Sie rechtzeitig, was Sie erledigen müssen, und vermeiden fehlende Registrierungen oder andere Compliance-Lücken.

Häufige Fragen

Wie erhält ein Schweizer Unternehmen eine LUCID-Registrierung?
Die Registrierung erfolgt online über das Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und ist in das Portal integriert, das auch die Bevollmächtigung abdeckt: Der Bevollmächtigte ist direkt bei der Erstregistrierung anzugeben, und ohne diese Angabe lässt sich die Registrierung als ausländisches Unternehmen nicht abschliessen. Die Bestätigung durch die ZSVR und die Mitteilung der Registrierungsnummer schliessen den Vorgang ab.
Kann ich LUCID ohne eigene deutsche Gesellschaft nutzen?
Ja. Schweizer Unternehmen können und müssen sich ohne deutsche Niederlassung mit ihren eigenen Unternehmensdaten (inklusive Schweizer Rechtsform und Steuernummer) in LUCID registrieren. Erfolgt der Vertrieb jedoch direkt an deutsche Endabnehmer, ist zwingend ein deutscher Bevollmächtigter zu benennen.
Ist die Bevollmächtigung dasselbe wie meine LUCID-Registrierung?
Nein, es sind zwei getrennte Pflichten. Mit der LUCID-Registrierung weisen Sie sich gegenüber der ZSVR als Hersteller aus. Die Bevollmächtigung ist eine separate schriftliche Vereinbarung mit einem in Deutschland niedergelassenen Bevollmächtigten. Dieser übernimmt die EPR-Pflichten in eigenem Namen, beispielsweise Systembeteiligung, Mengenmeldungen und gegebenenfalls weitere Herstellerpflichten. Die LUCID-Registrierung selbst bleibt beim Schweizer Unternehmen.

Quellen

  1. [1]gesetze-im-internet.de
  2. [2]gesetze-im-internet.de
  3. [3]verpackungsregister.org
  4. [4]gesetze-im-internet.de
  5. [5]verpackungsregister.org